Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Wie sind Äpfel zu beurteilen, bei denen die Klebeschicht der Aufkleber verschimmelt ist?

Für die Aufkleber dürfen nur ungiftige Farbe bzw. ungiftiger Klebstoff verwendet werden. Sie dürfen weder Klebstoffrückstände hinterlassen noch Beschädigungen hervorrufen. Aufkleber, deren Klebeschicht verschimmelt ist, sind nicht unbedenklich. Dies gilt auch dann, wenn die Äpfel nach Entfernen dieser Aufkleber optisch sauber sind.

Bewertung gemäß der EU-Vermarktungsnorm VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I, Teil B – Teil 1 (Stand: 01.10.2013): Eine Beanstandung kann mit folgendem Text erfolgen: "Aufkleber nicht frei von Fremdstoffen (Aufkleber mit unzulässigem Schimmel in der Klebeschicht)". Eine normgerechte Aufbereitung durch Entfernen der Aufkleber ist möglich.

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Stand: 01.10.2013

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Referat 223
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