Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Wie tief müssen Äpfel geschält werden, um die Verfärbungen von Druckstellen zu prüfen?

Bewertung gemäß der EU-Vermarktungsnorm VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I, Teil B – Teil 1 (Stand: 01.10.2013): Zunächst muss bei der Kontrolle von Äpfeln festgestellt werden, ob äußerlich Druckstellen festzustellen sind. Bedecken die sichtbaren Druckstellen auf einem Apfel insgesamt nicht mehr als 1 cm², könnte der Apfel der Klasse I entsprechen, sofern das Fruchtfleisch nicht verfärbt ist. Um dieses zu prüfen, wird der Apfel mit normaler Schältiefe (ca. 1,5 mm) geschält. Ist die geschälte Frucht frei von Verfärbungen, handelt es sich um einen Apfel der Klasse I. Ist das Fruchtfleisch leicht verfärbt, handelt es sich um eine Frucht der Klasse II.

Bei Früchten, die äußerlich sichtbare Druckstellen aufweisen, die zusammengenommen nicht größer als 1,5 cm² sind, wird ebenfalls geschält. Zeigt die geschälte Frucht nur leichte, unverkorkte Verfärbungen, handelt es sich um eine Frucht der Klasse II.

Nur in der 10-prozentigen Toleranz der Klasse II sind Äpfel mit äußerlich sichtbaren Druckstellen zugelassen, die

  • in der Summe größer als 1,5 cm² sind;
  • nach dem Schälen Verfärbungen oder Verkorkungen im Fruchtfleisch aufweisen;

Äpfel mit Quetschungen, welche die Frucht in der Verzehrbarkeit beeinträchtigen (tiefer als 2 Schältiefen = 3 mm), sind nur im Rahmen der Toleranz für Verderb (1 % in Klasse I und 2 % in Klasse II) zugelassen.

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Stand: 01.10.2013

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