Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Wie sind glasige Äpfel zu beurteilen?

Bewertung gemäß der EU-Vermarktungsnorm VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I, Teil B – Teil 1 (Stand: 01.10.2013): In allen Klassen müssen die Äpfel frei von starker Glasigkeit sein. Von dieser Mindesteigenschaft sind nur die Sorte 'Fuji' und ihre Mutanten ausgenommen. Bei allen anderen Sorten ist auch eine leichte Glasigkeit in den Klassen Extra und I nicht zulässig, denn das Fruchtfleisch muss frei von Mängeln sein. In Klasse II ist eine leichte Glasigkeit (siehe Bild), die sich wieder zurückbilden kann, zugelassen, allerdings muss das Fruchtfleisch frei von größeren Mängeln sein. Äpfel mit stärkerer Glasigkeit sind zum Verzehr nicht geeignet und somit nur im Rahmen der Toleranz für Verderb mit 1 % in der Klasse I bzw. 2 % in der Klasse II zulässig

Äpfel - Glasigkeit  (PDF, 91 KB, Nicht barrierefrei)

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Stand: 01.10.2013

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