Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Wird bei Äpfeln die Kennzeichnung einer Handelsmarke anstelle der Sorte als Verstoß geahndet?

Marken- und Sortenschutz sind nicht identisch. Durch den Markenschutz ist über Lizenzen nur die Verwendung der Marke im Handel geregelt. Es besteht aber keine zwingende Verbindung zwischen Marke und Sorte. So kann es sein, dass sich hinter einer Marke wie z. B. Rubinette® oder Pink Lady® mehrere Sorten verstecken.

Bewertung gemäß der EU-Vermarktungsnorm VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I, Teil B – Teil 1 (Stand: 01.10.2013): Die spezielle Vermarktungsnorm für Äpfel schreibt die Angabe der Sorte verbindlich vor. Ein Handelsname darf nur zusätzlich angegeben werden. Der Begriff "Handelsname" umfasst einerseits registrierte Handelsmarken und andererseits vom Handel frei vergebene Handelsbezeichnungen.

Eine gute Informationsquelle zu Sorten und registrierten Handelsmarken bietet die Sortenliste der UNECE-Norm für Äpfel FFV-51; sie enthält neben den Sortennamen und Synonymen auch die registrierten Handelsnamen. Allerdings ist zu beachten, dass die Sortenliste nicht abschließend ist und nicht immer aktuell sein kann.

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Stand: 01.10.2013

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat Vermarktungsnormen und Konformitätskontrolle
50179 Bonn