Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

In welchem Ausmaß ist Regenflecken- oder Rußfleckenkrankheit beim Apfel zulässig?

In vielen gemäßigten Klimazonen der Welt ist die Rußfleckenkrankheit eine der am häufigsten auftretenden Pilzkrankheiten beim Apfel. In den letzten Jahren wurde die Krankheit vor allem im ökologischen Anbau zu einem großen Problem. Die Gefahr des Befalls mit den Rußfleckenerregern steigt mit zunehmender Reduzierung des Einsatzes von Fungiziden sowie dem vermehrten Anbau schorfresistenter Apfelsorten, bei denen kaum noch Fungizidspritzungen erforderlich sind.

Die Rußfleckenkrankheit am Apfel äußert sich durch grünlichschwarze, verwaschene Flecken unterschiedlicher Größe auf der Fruchtoberfläche, die selbst durch kräftiges mechanisches Abreiben nur unzureichend zu entfernen sind. Die Verbreitung auf der Fruchtoberfläche durch herabtropfendes Regenwasser führt dann zu schmalen, riemenförmigen Bahnen, die von der Stiel- zur Kelchgrube verlaufen. Bei starkem Befall kann die Frucht fast vollständig mit dem rußfarbenen, schwärzlichen Belag überzogen sein. Daraus resultiert eine – entsprechend der schadhaften Fläche – leichte bis deutliche Beeinträchtigung der befallenen Früchte. Treten die Symptome zusammen mit der Fliegenschmutzkrankheit auf, so wird das Krankheitsbild als Regenfleckenkrankheit (engl.: Sooty Blotch or Flyspeck) bezeichnet.

Bewertung gemäß der EU-Vermarktungsnorm VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I, Teil B – Teil 1 (Stand: 01.10.2013): Der Mangel ist als "nicht gesund" einzustufen. Bei geringem Befall kann die Toleranz der Klasse II in Anspruch genommen werden, sofern die Verzehrbarkeit nicht beeinträchtigt ist. Früchte mit erheblichem Befall sind von der Vermarktung auszuschließen, da derzeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch das Fruchtfleisch durch Mykotoxine beeinträchtigt ist.

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Stand: 01.10.2013

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