Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Wie müssen Mutanten bei Äpfeln gekennzeichnet werden?

Bewertung gemäß der EU-Vermarktungsnorm VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I, Teil B – Teil 1 (Stand: 01.10.2013): Grundsätzlich müssen Äpfel mit der Sorte gekennzeichnet werden. Dies gilt auch für Mutanten, die Sortenschutz haben.

Beispiel: Bei der Gala-Mutante 'Tenroy' genügt die Angabe "Tenroy", da diese Sortenschutz hat.

Da weitere, in der Sortenliste der Vermarktungsnorm genannte Mutanten Sortenschutz haben, geht die BLE der Einfachheit halber davon aus, dass alle in dieser Sortenliste genannten Mutanten wie eine Sorte gekennzeichnet werden können. Die zusätzliche Angabe der Ausgangssorte ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Andere Mutanten, die nicht in dieser Sortenliste aufgeführt sind und keinen Sortenschutz haben, dürfen nur zusammen mit dem Namen der Ausgangssorte gekennzeichnet werden.
Beispiel: 'Jonagored' wurde versehentlich in der Sortenliste gestrichen, hat jedoch Sortenschutz. Daher genügt die Angabe "Jonagored".

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Stand: 01.10.2013

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