Können Granatäpfel mit Schimmelbefall im Kelch vermarktet werden?
Bewertung gemäß der allgemeinen Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011, Stand: 01.10.2013): Granatäpfel mit sichtbarem Schimmelbesatz, der gelegentlich als sog. "Flugschimmel" bezeichnet wird, sind als „nicht gesund“ zu bewerten. Sie sind nur im Rahmen der Toleranz für Verderb zu 2 % zulässig.
Impressum
Stand 01.10.2013
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 223
50168 Bonn