Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Dürfen unterentwickelte, eiförmige, grüne Melonen, die kaum größer als eine Faust sind, gehandelt werden?

Aus der Türkei werden Melonen (türk. Kelek) z. B. der Sorte 'Altinbasz' eingeführt. Diese Sorte hat etwa kohlkopfgroße, tropfenförmige Früchte mit geriefter, goldgelber, grün gesprenkelter Schale. Bei den in der Frage genannten kleinen Melonen handelt es sich eindeutig um vor ihrer vollständigen Entwicklung und Reife geerntete Früchte dieser und ähnlicher Sorten. Die Früchte werden von türkischen Verbrauchern wie Gurken verwendet.

Bewertung gemäß der allgemeinen Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I – Teil A, Stand: 01.10.2013): Unterentwickelte Melonen, die separat aufgemacht angeboten werden, müssen alle Mindestgüteeigenschaften, mit Ausnahme der "genügenden Entwicklung und Reife" einhalten.

Bewertung gemäß der UNECE-Norm FFV-23 (Stand: 12.11.2012): Die Früchte sind gemäß OECD-Erläuterungsbroschüre (2006) von der UNECE-Norm für Melonen ausgenommen, sofern sie gesondert aufgemacht angeboten werden.

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Stand: 01.10.2013

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat Vermarktungsnormen und Konformitätskontrolle
50179 Bonn