Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Wie sind Pfirsiche mit gespaltenen Steinen zu beurteilen?

Gespaltene Steine treten bei Pfirsichen und Nektarinen je nach Sorte und Ursprung von Jahr zu Jahr in unterschiedlicher Häufigkeit auf. Sie sind das Ergebnis von Stress während des Wachstums. Die sog. "Steinspalter" weisen also einen Entwicklungsfehler auf.

Bewertung gemäß der EU-Vermarktungsnorm VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I, Teil B – Teil 2 (Stand: 11.03.2014):

Klasse I: Gespaltene Steine sind nur im Rahmen der Toleranz zu 10 % zulässig, sofern die Stielgrube geschlossen und das Fruchtfleisch gesund und nicht verfärbt ist.

Klasse II: Gespaltene Steine sind zulässig, sofern die Stielgrube geschlossen und das Fruchtfleisch frei von Mängeln ist, die die Verzehrbarkeit beeinträchtigen.

Toleranz der Klasse II: Gespaltene Steine bei gleichzeitig geöffneter Stielgrube sind nur im Rahmen der Toleranz zu 10 % in der Klasse II zulässig, sofern die Verzehrbarkeit gegeben ist.

Ausschluss: Früchte mit gespaltenen Steinen und Fruchtgummiausscheidungen, Schimmel und/oder Verhärtungen des Fruchtfleisches sind nur im Rahmen der Toleranz für Verderb (1 % in der Klasse I; 2 % in der Klasse II) zulässig.

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Stand: 11.03.2014

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat Vermarktungsnormen und Konformitätskontrolle
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