Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Wie sind herausgerissene Stiele bei Pfirsichen zu beurteilen?

Bewertung gemäß der EU-Vermarktungsnorm VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I, Teil B – Teil 2 (Stand: 11.03.2014): Früchte, deren Stiele herausgerissen wurden und deren Haut beschädigt wurde (siehe Bild), werden als „nicht ganz“ bewertet und sind nur im Rahmen der Toleranz für Verstöße gegen die Mindesteigenschaften, d. h. zu 1 % in der Klasse I bzw. zu 10 % in der Klasse II zugelassen, vorausgesetzt, dass die Frucht vollkommen gesund ist.

Pfirsiche - Herausgerissene Stiele  (PDF, 75 KB, Nicht barrierefrei)

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Stand: 11.03.2014

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat Vermarktungsnormen und Konformitätskontrolle
50179 Bonn