Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Fallen Nectacots unter die spezielle EU-Vermarktungsnorm für Pfirsiche und Nektarinen?

Die Bezeichnung "Nectacot" ist ein ungeschützter Begriff für Früchte, die aus einer Kreuzung von Nektarine und Aprikose entstanden sind.

Bei der Bezeichnung "Nectarcot ®" handelt es sich um eine registrierte Handelsmarke (Inhaber ist ARC-Infruitec). Sie wird in Südafrika für Früchte der Sorte Unico verwendet, die aus einer Kreuzung von Nektarine und Aprikose entstanden ist.

Weder die EU-Vermarktungsnorm für Pfirsiche/Nektarinen noch die UNECE-Norm für Aprikosen umfassen gemäß der jeweiligen Begriffsbestimmung Arthybriden. Diese Arthybriden fallen jedoch unter die allgemeine Vermarktungsnorm gemäß VO (EU) 2023/2429 Anhang I, Teil A.