Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Reicht die Kennzeichnung "Bosnische Pflaumen" als Ursprungsangabe?

Bewertung gemäß der allgemeinen Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I – Teil A, Stand: 01.10.2013): Das Ursprungsland muss mit seinem vollständigen, d. h. nicht abgekürzten Namen gekennzeichnet werden. Als Ursprung muss "Bosnien und Herzegowina" angegeben werden.

Bewertung gemäß der UNECE-Norm FFV-29 (Stand: 10.11.2014): Die Angabe "Bosnische Pflaumen" ist nicht ausreichend. Es handelt sich hier allenfalls um eine (wahlfreie) regionale Bezeichnung oder eine Sortenangabe. Als Ursprung muss "Bosnien und Herzegowina" angegeben werden.

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Stand: 10.11.2014

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Referat 223
50168 Bonn