Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Ist es richtig, dass bei Pflaumen der Klassen I und II eine Größe (Sortierspanne) nicht verlangt werden kann?

Bewertung gemäß der allgemeinen Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I – Teil A, Stand: 01.10.2013): Es ist weder eine Größensortierung noch eine Größenangabe vorgeschrieben.

Bewertung gemäß der UNECE-Norm FFV-29 (Stand: 10.11.2014): Die Größensortierung bei Pflaumen ist nur für die Klasse Extra obligatorisch vorgeschrieben und entsprechend zu kennzeichnen.

Für die Klasse I und II kann keine Größenangabe verlangt werden, da eine Sortierung (gleichmäßige Spanne) nicht vorgeschrieben ist. Erfolgt jedoch eine freiwillige Angabe der Größe mit Mindest- und Höchstdurchmesser, so ist die entsprechende Sortierung zu überprüfen und einzuhalten.

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Stand: 10.11.2014

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat Vermarktungsnormen und Konformitätskontrolle
50179 Bonn