Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Wie sind Arthybriden von Pflaumen und Aprikosen zu kennzeichnen?

Eine Kennzeichnung des Erzeugnisses ist in der allgemeinen Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I Teil A, Stand: 01.10.2013) nicht vorgesehen. Werden die Arthybriden mit Pflaumeneigenschaften nach der UNECE-Norm für Pflaumen (FFV-29, Stand: 10.11.2014) aufgemacht, so sind sie als „Pflaumen-Aprikosen-Hybriden“ oder mit einer entprechenden Bezeichnung zu kennzeichnen.

Werden die Arthybriden mit Aprikoseneigenschaften nach der UNECE-Norm für Aprikosen (FFV-02, Stand: 10.11.2014) aufgemacht, so sind sie als "Aprikosen-Pflaumen-Hybriden" oder mit einer entprechenden Bezeichnung zu kennzeichnen.

Für die Verbraucherinformation wäre die Kennzeichnung Plumcot, Pluot® oder Aprium® sicher vorteilhaft. Allerdings sind Pluot® und Aprium® geschützte Handelsmarken und damit als allgemeine Verkehrsbezeichnung nicht geeignet, sondern nur für Lizenznehmer nutzbar.

Impressum

Stand: 10.11.2014

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