Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Sind Tafeltrauben mit total vertrockneten Stielen zu beanstanden, wenn die Beeren selbst keine Mängel (Verderb usw.) aufweisen?

Bewertung gemäß der EU-Vermarktungsnorm VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I, Teil B – Teil 9 (Stand: 11.03.2014): Es sind nur die Beeren selbst zu bewerten. Dabei sind gemäß Artikel 4 Abs. 5 der VO (EU) Nr. 543/2011 auf den dem Versand nachgelagerten Vermarktungsstufen ein leicht verringerter Frische- und Prallheitsgrad und geringfügige Veränderungen aufgrund biologischer Entwicklungsvorgänge und der Verderblichkeit des Erzeugnisses (d. h. der Beeren) zu berücksichtigen. Die vertrockneten Stiele werden, sofern keine anderen Mängel vorhanden sind, nicht bewertet.

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Stand: 11.03.2014

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Referat 223
50168 Bonn