Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Sind Tafeltrauben mit total vertrockneten Stielen zu beanstanden, wenn die Beeren selbst keine Mängel (Verderb usw.) aufweisen?

Bewertung gemäß der EU-Vermarktungsnorm VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I, Teil B – Teil 9 (Stand: 24.10.2022): Es sind sowohl die Beeren als auch der Stiel zu bewerten. Bei der Importkontrolle durch die BLE müssen die Stiele frisch und grün sein. Somit müssen total vertrocknete Stiele beanstandet werden. Auf den dem Versand nachgelagerten Vermarktungsstufen sind dagegen gemäß Artikel 4 Abs. 5 der VO (EU) Nr. 543/2011 ein leicht verringerter Frische- und Prallheitsgrad und geringfügige Veränderungen aufgrund biologischer Entwicklungsvorgänge und der Verderblichkeit des Erzeugnisses zu berücksichtigen. Daher werden vertrocknete Stiele im Lebensmitteleinzelhandel nicht als Mangel bewertet.

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Stand: 30.07.2024

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat Vermarktungsnormen und Konformitätskontrolle
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