Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Wie ist Verderb (Fäulnis) bei Tafeltrauben zu beurteilen?

Bewertung gemäß der EU-Vermarktungsnorm VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I, Teil B – Teil 9 (Stand: 11.03.2014): Tafeltrauben müssen gesund, d. h. frei von Verderb einschließlich Fäulnis sein. Die befallenen Beeren - auch bereits abgefallene Beeren oder Beeren, die vom Stielansatz beginnende Fäulnis (Verfärbung des Fruchtfleisches) aufweisen, - werden als "nicht gesund" bewertet.

Sogenannter Nesterverderb (mehr als fünf sich berührende Beeren weisen Fäulnisbefall mit Schimmelrasenbildung auf) ist generell zu beanstanden. Um den Prozentsatz zu ermitteln, wird das Gewicht der gesamten befallenen Traube(n) in Bezug zum Nettogewicht des Packstücks gesetzt. Im Feststellungsbericht wird wie folgt formuliert: "x % nicht gesund (Nesterverderb)".

Sofern nicht alle kontrollierten Packstücke diesen Mangel aufweisen, wird zusätzlich angegeben: "steigenweise in unterschiedlicher Stärke".

Beim (Einzel-) Beerenverderb sind an verschiedenen Trauben einzelne Beeren verdorben. Um das Gewicht bzw. den Prozentsatz der befallenen Beeren zu ermitteln, wird das Durchschnittsgewicht der gesunden Beeren zugrunde gelegt. Hilfsweise gelten dabei folgende Werte:

Gebinde kg netto 10 9 5 4,5

durchschnittliches

Beerengewicht

1 bzw. 2 % Verderb
entspricht max. Anzahl Beeren
sehr großbeerige Partien 12 g 9 17 8 15 4 8 4 8
großbeerige Partien 8 g 13 25 12 23 7 13 6 11
kleinbeerige Partien 5 g 20 40 18 36 10 20 9 18

Der durchschnittliche Prozentsatz bezogen auf die geprüften Packstücke ist zu berechnen. Ist der Anteil der „nicht gesunden“ Beeren im Durchschnitt aller kontrollierten Packstücke nicht größer als die oben angegebenen Werte, gilt die Partie als verkehrsfähig.

Liegt der Anteil der "nicht gesunden" Beeren im Durchschnitt aller kontrollierten Packstücke über den oben angegebenen Werten, ist die Partie mit folgender Begründung zu beanstanden: "x % Trauben nicht gesund (Beerenverderb)".

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Stand: 11.03.2014

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