Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Ist es zulässig, Walnüsse, die schon zwei Jahre oder älter sind, zu verkaufen?

Bewertung gemäß der allgemeinen Vermarktungsnorm (VO (EU) 2023/2429 Anhang I – Teil A, Stand: 03.11.2023): Das Alter der Ware ist nicht entscheidend, solange die Ware alle Anforderungen der allgemeinen Vermarktungsnorm erfüllt.

Bewertung gemäß der UNECE-Norm DDP-01 (Stand: 10.11.2014): Das Alter der Ware ist nicht entscheidend, solange die Ware alle Anforderungen dieser Norm erfüllt. In keiner Klasse dürfen die Ernten verschiedener Jahre gemischt werden (gemäß Kapitel V; A. Gleichmäßigkeit). Die Kennzeichnung des Erntejahres ist in den Klassen Extra und I verpflichtend und in Klasse II optional.