Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Ist es zulässig, Walnüsse, die schon zwei Jahre oder älter sind, zu verkaufen?

Bewertung gemäß der allgemeinen Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I – Teil A, Stand: 01.10.2013): Das Alter der Ware ist nicht entscheidend, solange die Ware alle Anforderungen der allgemeinen Vermarktungsnorm erfüllt.

Bewertung gemäß der UNECE-Norm DDP-01 (Stand: 10.11.2014): Das Alter der Ware ist nicht entscheidend, solange die Ware alle Anforderungen dieser Norm erfüllt. In keiner Klasse dürfen die Ernten verschiedener Jahre gemischt werden (gemäß Kapitel V.A. Gleichmäßigkeit). Die Kennzeichnung des Erntejahres ist in den Klassen Extra und I obligatorisch und in Klasse II wahlfrei.

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Stand: 10.11.2014

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 223
50168 Bonn