Erfüllen Zitrusfrüchte mit beginnender innerer Austrocknung, die den Mindestsaftgehalt erreichen, die Anforderung der Vermarktungsnorm?
Bewertung gemäß der EU-Vermarktungsnorm VO (EU) 2023/2429 Anhang I, Teil B – Teil 2 (Stand: 03.11.2023): Zitrusfrüchte mit beginnender innerer Austrocknung sind in ihrer Verzehrbarkeit beeinträchtigt und von der Vermarktung auszuschließen. Dies gilt auch dann, wenn die Früchte den geforderten Mindestsaftgehalt erreichen.