Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Erfüllen Zitrusfrüchte mit beginnender innerer Austrocknung, die den Mindestsaftgehalt erreichen, die Anforderung der Vermarktungsnorm?

Bewertung gemäß der EU-Vermarktungsnorm VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I, Teil B – Teil 2 (Stand: 01.10.2013): Zitrusfrüchte mit beginnender innerer Austrocknung sind in ihrer Verzehrbarkeit beeinträchtigt und von der Vermarktung auszuschließen. Dies gilt auch dann, wenn die Früchte den geforderten Mindestsaftgehalt erreichen.

Impressum

Stand 01.10.2013

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 223
50168 Bonn