Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Wie sind Blutorangen zu beurteilen, die keinerlei Rotfärbung im Fruchtfleisch zeigen?

Die EU-Vermarktungsnorm für Zitrusfrüchte (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I – Teil B – Teil 2, Stand: 01.10.2013) enthält nur Anforderungen an eine Mindest-Orangefärbung der Schale. Ansonsten müssen die Früchte der Klassen Extra und I die typischen Merkmale der Sorte zeigen.

Die rötliche Ausfärbung der Schale und des Fruchtfleisches ist bei Blutorangen sowohl sortentypisch als auch klimatisch bedingt. Die Sorten Sanguinello, Tarocco, Maltaise und Moro zeigen eine jeweils charakteristische Rotfärbung, deren Ausprägung allerdings von den klimatischen Bedingungen vor der Ernte beeinflusst wird. Zu Saisonbeginn sind jedoch Blutorangen häufig mit geringer bis fehlender rötlicher Fleischfarbe auf dem Markt.

Bezüglich der Mindestreife müssen Blutorangen den für diese Sortengruppe festgelegten Saftgehalt von mindestens 30 % und ein Zucker-/Säure-Verhältnis von 6,5:1 erreichen. Blutorangen, welche die Mindestreife aufweisen, müssen nur in den Klassen Extra und I auch die sortentypische Rotfärbung im Fruchtfleisch aufweisen.

Partien von Blutorangensorten, deren Früchte – ermittelt anhand der reduzierten Probe – keinerlei Rotfärbung im Fleisch aufweisen, sind nur in Klasse II zulässig.

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Stand: 01.10.2013

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