Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Welcher Abstammung ist die Sorte 'Victoria Blush'?

Bei "Victoria Blush" handelt es sich nicht um eine Sorte, sondern um einen Handelsnamen. Der Handel in Südafrika bezeichnet damit schlechter ausgefärbte Früchte (Deckfarbenanteil zwischen 10 % und 70 %) der Sorte 'Bon Rouge' (Mindestdeckfarbenanteil 50 %). 'Bon Rouge' ist eine rote Mutante der Sorte 'Williams Bon Chretien'.

Bewertung gemäß der EU-Vermarktungsnorm VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I, Teil B – Teil 6 (Stand: 01.10.2013): Es muss mit der Sorte 'Bon Rouge' gekennzeichnet werden. Zusätzlich kann "Victoria Blush" angegeben werden. Die alleinige Angabe "Victoria Blush" ist nicht zulässig.

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Stand 01.10.2013

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat Vermarktungsnormen und Konformitätskontrolle
50179 Bonn

Welcher Abstammung ist die Sorte 'Vermont Beauty'?

Bei "Vermont Beauty" handelt es sich nicht um eine Sorte, sondern um einen Handelsnamen. Der Handel in Südafrika bezeichnet damit schlechter ausgefärbte Früchte der Sorte 'Forelle'.

Bewertung gemäß der EU-Vermarktungsnorm VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I, Teil B – Teil 6 (Stand: 01.10.2013): Es muss mit der Sorte 'Forelle' gekennzeichnet werden. Zusätzlich kann "Vermont Beauty" angegeben werden. Die alleinige Angabe "Vermont Beauty" ist nicht zulässig.

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Welcher Abstammung ist die Sorte 'Sempre'?

Bei "Sempre" handelt es sich nicht um eine Sorte, sondern um einen Handelsnamen für weniger gut ausgefärbte Früchte der Sorte 'Rosemarie'. Diese Unterscheidung wurde in Südafrika für den Export eingeführt, um die Qualität der Sorte 'Rosemarie' zu schützen, die zu allen Zeiten in der Saison einen Mindestanteil an roter Färbung aufweisen soll.

Bewertung gemäß der EU-Vermarktungsnorm VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I, Teil B – Teil 6 (Stand: 01.10.2013): Es muss die Sorte 'Rosemarie' gekennzeichnet werden. Zusätzlich kann "Sempre" angegeben werden. Die alleinige Angabe "Sempre" ist nicht zulässig..

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Wie ist die Rotfärbung bei Birnen zu beurteilen?

Die Ausprägung einer roten Backe ist sehr stark abhängig von der Sorte, der Anbauregion und der Saison und unterliegt auch innerhalb eines Baumes oder einer Obstanlage starken Schwankungen.

Bewertung gemäß der EU-Vermarktungsnorm VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I, Teil B – Teil 6 (Stand: 01.10.2013): Es bestehen keine besonderen Vorschriften zur Mindestfärbung von roten Birnensorten oder zu einer roten Backe bei Sorten wie z. B. 'Rosemarie', die dieses Merkmal haben können (aber nicht müssen). Für die Klasse Extra ist im Rahmen der Aufmachung lediglich eine gleichmäßige Färbung gefordert. In diesem Fall müssen alle Früchte in einem Packstück eine rote Backe haben oder nicht. Es sind also auch Packstücke der Klasse Extra mit Früchten ohne rote Backe möglich.

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