Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Können Granatäpfel mit Schimmelbefall im Kelch vermarktet werden?

Bewertung gemäß der allgemeinen Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011, Stand: 01.10.2013): Granatäpfel mit sichtbarem Schimmelbesatz, der gelegentlich als sog. "Flugschimmel" bezeichnet wird, sind als „nicht gesund“ zu bewerten. Sie sind nur im Rahmen der Toleranz für Verderb zu 2 % zulässig.

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Stand 01.10.2013

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Referat 223
50168 Bonn