Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Unterliegen die sogenannten "Wildgurken" aus der Türkei der UNECE-Vermarktungsnorm für Gurken?

Bei den sogenannten Wildgurken handelt es sich um Gurken-Melonen (Cucumis melo var. flexuosus Naud.) (siehe Bild). Die Früchte sehen wie herkömmliche Schlangengurken aus. Sie sind hellgrün gefärbt, deutlich längs gefurcht und mehr oder weniger stark behaart. Sie können ausgewachsen bis zu 60 cm lang werden und sind dabei mehr oder weniger stark gebogen. Sie werden in jungem Zustand als Gemüse verzehrt. Der Geschmack ähnelt dem der Gurke, das Fleisch ist allerdings etwas knackiger und weist einen ganz leicht bitteren Nachgeschmack auf. Diese alte Kulturpflanze mittelasiatischer Abstammung wird in Afghanistan, Iran, Kleinasien und Nordafrika angebaut und wird heute auch dort weitgehend von der Gurke (Cucumis sativus) verdrängt.

Die Gurken-Melonen werden in der Türkei in der Gegend um Antalya angebaut und unter der türkischen Bezeichnung "Acur-Hiyar" (Hiyar = Gurke) nach Deutschland eingeführt.

Bewertung gemäß der allgemeinen Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I – Teil A, Stand: 01.10.2013): Gurken-Melonen unterliegen dem KN-Code 0709 9990 90 0 (- anderes Gemüse, -- anderes) und damit gemäß Anhang I Teil IX der VO (EU) Nr. 1308/2013 der allgemeinen Vermarktungsnorm.

Bewertung gemäß der UNECE-Norm: Gurken-Melonen fallen aufgrund ihrer botanischen Zugehörigkeit weder unter die UNECE-Norm für Gurken (FFV-15, Stand: 23.03.2011) noch unter die UNECE-Norm für Melonen (FFV-23, Stand: 12.11.2012).

Gurken-Melone  (PDF, 540 KB, Nicht barrierefrei)

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Stand: 01.10.2013

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