Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Wie sind Pfirsiche mit gespaltenen Steinen zu beurteilen?

Gespaltene Steine treten bei Pfirsichen und Nektarinen je nach Sorte und Ursprung von Jahr zu Jahr in unterschiedlicher Häufigkeit auf. Sie sind das Ergebnis von Stress während des Wachstums. Die sog. "Steinspalter" weisen also einen Entwicklungsfehler auf.

Bewertung gemäß der EU-Vermarktungsnorm VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I, Teil B – Teil 2 (Stand: 11.03.2014):

Klasse I: Gespaltene Steine sind nur im Rahmen der Toleranz zu 10 % zulässig, sofern die Stielgrube geschlossen und das Fruchtfleisch gesund und nicht verfärbt ist.

Klasse II: Gespaltene Steine sind zulässig, sofern die Stielgrube geschlossen und das Fruchtfleisch frei von Mängeln ist, die die Verzehrbarkeit beeinträchtigen.

Toleranz der Klasse II: Gespaltene Steine bei gleichzeitig geöffneter Stielgrube sind nur im Rahmen der Toleranz zu 10 % in der Klasse II zulässig, sofern die Verzehrbarkeit gegeben ist.

Ausschluss: Früchte mit gespaltenen Steinen und Fruchtgummiausscheidungen, Schimmel und/oder Verhärtungen des Fruchtfleisches sind nur im Rahmen der Toleranz für Verderb (1 % in der Klasse I; 2 % in der Klasse II) zulässig.

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Stand: 11.03.2014

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 223
50168 Bonn

Wie sind herausgerissene Stiele bei Pfirsichen zu beurteilen?

Bewertung gemäß der EU-Vermarktungsnorm VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I, Teil B – Teil 2 (Stand: 11.03.2014): Früchte, deren Stiele herausgerissen wurden und deren Haut beschädigt wurde (siehe Bild), werden als „nicht ganz“ bewertet und sind nur im Rahmen der Toleranz für Verstöße gegen die Mindesteigenschaften, d. h. zu 1 % in der Klasse I bzw. zu 10 % in der Klasse II zugelassen, vorausgesetzt, dass die Frucht vollkommen gesund ist.

Pfirsiche - Herausgerissene Stiele  (PDF, 75 KB, Nicht barrierefrei)

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Stand: 11.03.2014

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Referat 223
50168 Bonn

Wie werden kleinfrüchtige Nektarinen beurteilt, die zwar allen Kriterien der Norm entsprechen, aber die Mindestgröße nicht einhalten?

Bei den genannten Früchten handelt es sich nicht um speziell kleinfrüchtige Sorten und Ausnahmen von der Mindestgröße bei Pfirsichen und Nektarinen werden aktuell nicht gewährt.

Bewertung gemäß der EU-Vermarktungsnorm VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I, Teil B – Teil 2 (Stand: 11.03.2014): Partien mit sogenannten "Mini"-Nektarinen oder "Mini"-Pfirsichen, die unter der Mindestgröße von 51 mm bzw. 65 g liegen, sind zu beanstanden.

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Stand: 11.03.2014

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Referat 223
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Fallen Nectacots unter die spezielle EU-Vermarktungsnorm für Pfirsiche und Nektarinen?

Die Bezeichnung "Nectacot" ist ein ungeschützter Begriff für Früchte, die aus einer Kreuzung von Nektarine und Aprikose entstanden sind.

Bei der Bezeichnung "Nectarcot ®" handelt es sich um eine registrierte Handelsmarke (Inhaber ist ARC-Infruitec), die in Südafrika für Früchte der Sorte Unico verwendet wird, die aus einer Kreuzung von Nektarine und Aprikose entstanden ist.

Weder die EU-Vermarktungsnorm für Pfirsiche/Nektarinen noch die UNECE-Norm für Aprikosen umfassen gemäß der jeweiligen Begriffsbestimmung Arthybriden. Diese Arthybriden fallen jedoch unter die allgemeine Vermarktungsnorm gemäß VO (EU) Nr. 543/2011.

Impressum: BLE, Referat 223, 53168 Bonn, Stand: 01.10.2018

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Referat 223
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Dürfen Plattpfirsiche als "Weinbergpfirsiche" gekennzeichnet werden?

Die spezielle Vermarktungsnorm für Pfirsiche und Nektarinen (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I – Teil B – Teil 5, Stand. 11.03.2014) gilt für Pfirsiche und Nektarinen einschließlich der Sorten vom Typ Plattpfirsich und Plattnektarinen.

Plattpfirsiche sind keine Weinbergpfirsiche.

Beim Plattpfirsich (span. Paraguayo, engl. Doughnut peach, Saucer peach, Saturn peach) handelt es sich um eine in China schon seit langer Zeit angebaute Form des Pfirsichs (Prunus persica (L.) Batsch forma compressa (Loudon) Rehder), die durch Mutation aus einem herkömmlichen Pfirsich entstanden ist. Es existieren heute zahlreiche Sorten, die auch in anderen Pfirsichanbauländern wie Spanien, Italien, Frankreich, Chile oder den USA kultiviert werden und sich großer Beliebtheit erfreuen.

Meist sind die Sorten weißfleischig, es gibt aber auch gelbfleischige. Plattpfirsiche blühen in der Regel etwas früher, sind in der Form stark abgeplattet und haben nur einen kleinen Stein, von dem sie gut lösen. Sie weisen einen etwas geringeren Säure- und höheren Zuckergehalt auf, schmecken dadurch ausgereift süßer und sind meist auch aromatischer im Geschmack als herkömmliche Pfirsiche sowie sehr saftig. Sorten von Plattnektarinen werden ebenfalls angeboten.

Beim Weinbergpfirsich oder Weingartenpfirsich (Österreich) handelt es sich um runde, meist kleinfrüchtige Lokalsorten (z. B. Roter Weinbergpfirsich), die traditionell in Weinbergen (Weingärten) gepflanzt werden und spät, meist Ende August bis Anfang September, zur Zeit der Weinlese, reifen. Von diesem Typ gibt es heute je nach Region eine Vielzahl von Selektionen, auch solche, die früher reifen.

Charakteristisch ist oft eine stark pelzige Haut und ein weißes Fruchtfleisch mit mehr oder weniger starker Rotfärbung. Der Geschmack ist oft weniger süß, aber sehr würzig-aromatisch mit einer etwas bitteren, jedoch angenehmen Note. Weinbergpfirsiche weisen in der Regel eine hohe Robustheit gegenüber Krankheiten (z. B. Kräuselkrankheit) und Schädlingen auf und werden nicht durch Veredelung, sondern über den Samen im Pfirsichkern vermehrt.

Die Art des Erzeugnisses muss gemäß Vermarktungsnorm nur gekennzeichnet werden, wenn der Inhalt der Verpackung von außen nicht sichtbar ist. Eine zusätzliche Angabe "Plattpfirsiche" ist möglich, um das Produkt von herkömmlichen Pfirsichen abzuheben. Die Kennzeichnung "Weinbergpfirsiche" ist falsch, wenn es sich bei dem (sichtbaren) Inhalt um Plattpfirsiche handelt.

Diese Vorschriften zur Kennzeichnung des Erzeugnisses gelten auch auf Vorverpackungen und haben gemäß Artikel 1 Abs. 4 der VO (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) Vorrang vor den Kennzeichnungsvorschriften der LMIV.

Pfirsiche - Plattpfirsich/ Weinbergpfirsich  (PDF, 325 KB, Nicht barrierefrei)

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Stand: 27.06.2016

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Referat 223
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