Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Reicht die Kennzeichnung "Bosnische Pflaumen" als Ursprungsangabe?

Bewertung gemäß der allgemeinen Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I – Teil A, Stand: 01.10.2013): Das Ursprungsland muss mit seinem vollständigen, d. h. nicht abgekürzten Namen gekennzeichnet werden. Als Ursprung muss "Bosnien und Herzegowina" angegeben werden.

Bewertung gemäß der UNECE-Norm FFV-29 (Stand: 10.11.2014): Die Angabe "Bosnische Pflaumen" ist nicht ausreichend. Es handelt sich hier allenfalls um eine (wahlfreie) regionale Bezeichnung oder eine Sortenangabe. Als Ursprung muss "Bosnien und Herzegowina" angegeben werden.

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Stand: 10.11.2014

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat Vermarktungsnormen und Konformitätskontrolle
50179 Bonn

Ist es richtig, dass bei Pflaumen der Klassen I und II eine Größe (Sortierspanne) nicht verlangt werden kann?

Bewertung gemäß der allgemeinen Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I – Teil A, Stand: 01.10.2013): Es ist weder eine Größensortierung noch eine Größenangabe vorgeschrieben.

Bewertung gemäß der UNECE-Norm FFV-29 (Stand: 10.11.2014): Die Größensortierung bei Pflaumen ist nur für die Klasse Extra obligatorisch vorgeschrieben und entsprechend zu kennzeichnen.

Für die Klasse I und II kann keine Größenangabe verlangt werden, da eine Sortierung (gleichmäßige Spanne) nicht vorgeschrieben ist. Erfolgt jedoch eine freiwillige Angabe der Größe mit Mindest- und Höchstdurchmesser, so ist die entsprechende Sortierung zu überprüfen und einzuhalten.

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Stand: 10.11.2014

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat Vermarktungsnormen und Konformitätskontrolle
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Fallen Artkreuzungen (Arthybriden), wie z. B. Plumcots – eine Kreuzung aus Pflaume und Aprikose – unter die Vermarktungsnormen?

Arthybriden aus Pflaumen und Aprikosen wie z. B. Plumcots fallen unter die allgemeine Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I – Teil A, Stand: 01.10.2013) und können, wenn sie Pflaumeneigenschaften aufweisen, auch nach der Vermarktungsnorm für Pflaumen (UNECE-Norm FFV-29, Stand: 10.11.2014) aufgemacht werden.
Arthybriden aus Aprikosen und Pflaumen, die Aprikoseneigenschaften aufweisen, können auch nach der Vermarktungsnorm für Aprikosen (UNECE-Norm FFV-02, Stand: 10.11.2014) aufgemacht werden.

Artkreuzungen sind zurzeit von Pflaumen und Aprikosen (aber auch Aprikosen und Nektarinen) auf dem Markt. Die Kreuzungsprodukte aus diesen Arten ähneln jedoch entweder dem einen oder dem anderen Kreuzungspartner. Die Plumcot Flavorella® ist beispielsweise eine Arthybride aus Pflaume und Aprikose, deren Frucht wie eine Japanische Pflaume aussieht. Bei einer Geschmacksprobe würde jedoch das leichte Aprikosenaroma bemerkt werden.

Bei Plumcot, Pluot® und Aprium® handelt es sich um interspezifische Hybriden. Die Nachkommen von Kreuzungen zwischen Pflaumen (Prunus salicina, Prunus cerasifera oder deren Hybriden) und Aprikosen (Prunus armeniaca) nennt man Plumcot. Durch komplexe Rückkreuzung mit Pflaumen über mehrere Generationen entstehen Pluot®, die deutlich überwiegend Pflaumeneigenschaften (Verhältnis etwa 70 % Pflaume und 30 % Aprikose) aufweisen. Durch Mehrfachrückkreuzung mit Aprikosen entstehen so genannte Aprium® mit überwiegend Aprikoseneigenschaften. Pluot® und Aprium® sind geschützte Handelsnamen der Fa. Zaiger Genetics. In der Zwischenzeit wurden mehr als 30 Pluot®-Sorten von Zaiger mit unterschiedlichen Anteilen der beiden Elternarten auf den Markt gebracht, die sich hinsichtlich Form, Haut- und Fleischfarbe, Geschmack und Reifezeit unterscheiden.

Pluot® werden in den USA vor allem im kalifornischen Central Valley angebaut und sind von Ende Mai bis September erhältlich. Mittlerweile werden sie auch in vielen anderen Ländern kultiviert.

Nicht erschöpfende Liste der Sorten- beziehungsweise Handelsnamen von Pflaumen-Aprikosen-Hybriden

Plumcot Pluot® Aprium®
Flavorella Black Kat Flavor Anne
Flavorglo Blue Gusto Flavor Delight
Plum Parfait Candy Stripe Honey Rich
Spring Satin Cherry Tasty Rich
Crimson Heart
Dapple Dandy, Dinosaur Egg™
Dapple Fire
Early Dapple
Flavor Fall
Flavor Gem
Flavor Gold
Flavor Grenade
Flavor Heart
Flavor Jewel
Flavor King
Flavor Prince
Flavor Queen
Flavor Safari
Flavor Supreme
Flavor Treat
Flavor Wynne
Flavorich
Flavorite
Flavorosa
Geo Pride
Hand Grenade
Last Chance
Marcia’s Flavor
Red Ray
Royal Treat
Sierra Rose
Spring Flavor


Die Fa. Zaiger hält auch die Rechte an folgenden geschützten Handelsnamen interspezifischer Hybriden:
Nectaplum® – Nektarine x Pflaume
Nectarcot® – Nektarine x Aprikose
Peacotum® – Pfirsich x Aprikose x Pflaume

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Stand: 10.11.2014

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Reicht bei Pflaumen die Sortenbezeichnung 'Čačanska' oder muss 'Čačanska lepotica' (najbolja oder rana etc.) angegeben sein?

Die Nachfrage beim Bundessortenamt ergab, dass eine Pflaumensorte mit Namen 'Čačanska' nicht bekannt ist. Die alleinige Angabe 'Čačanska' reicht daher nicht aus. Es ist anzugeben: 'Čačanska lepotica' oder 'Čačaks Schöne', 'Čačanska najbolja' oder 'Čačaks Beste', 'Čačanska rana' oder 'Čačaks Frühe'.

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Stand: 10.11.2013

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Wie sind Arthybriden von Pflaumen und Aprikosen zu kennzeichnen?

Eine Kennzeichnung des Erzeugnisses ist in der allgemeinen Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I Teil A, Stand: 01.10.2013) nicht vorgesehen. Werden die Arthybriden mit Pflaumeneigenschaften nach der UNECE-Norm für Pflaumen (FFV-29, Stand: 10.11.2014) aufgemacht, so sind sie als „Pflaumen-Aprikosen-Hybriden“ oder mit einer entprechenden Bezeichnung zu kennzeichnen.

Werden die Arthybriden mit Aprikoseneigenschaften nach der UNECE-Norm für Aprikosen (FFV-02, Stand: 10.11.2014) aufgemacht, so sind sie als "Aprikosen-Pflaumen-Hybriden" oder mit einer entprechenden Bezeichnung zu kennzeichnen.

Für die Verbraucherinformation wäre die Kennzeichnung Plumcot, Pluot® oder Aprium® sicher vorteilhaft. Allerdings sind Pluot® und Aprium® geschützte Handelsmarken und damit als allgemeine Verkehrsbezeichnung nicht geeignet, sondern nur für Lizenznehmer nutzbar.

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Stand: 10.11.2014

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