Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Gilt Suppengemüse als küchenfertig geschnittene Ware und ist damit weder nach UNECE-Norm noch nach allgemeiner Vermarktungsnorm zu kontrollieren?

Suppengemüse besteht aus Wurzelgemüsen (Möhren, Knollensellerie etc.), Porree/Lauch und ggf. Petersilie und/oder Selleriegrün. Große Wurzeln/Knollen (z. B. Knollensellerie) oder Stangen (z. B. Porree/Lauch) sind meist als Teilstück im Suppengemüse enthalten. Dieses Produkt wird in seiner Gesamtheit von den deutschen Kontrolldiensten als küchenfertig geschnitten betrachtet und unterliegt damit gemäß Artikel 4 Abs. 1 d) der VO (EU) Nr. 543/2011 nicht der allgemeinen Vermarktungsnorm. Eine Kennzeichnung mit dem Ursprungsland ist nicht erforderlich.

Impressum

Stand: 22.06.2018

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 223
50168 Bonn