Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Ist es bei Rispentomaten in Verkaufspackungen zulässig, einzelne Früchte zum Austarieren hinzuzufügen?

Bewertung gemäß der EU-Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I Teil B – Teil 10, Stand: 11.03.2014): Bei der Präsentation von "Rispentomaten" besteht die Möglichkeit, dass sich während des Transportes und der Hantierung auf den nachgelagerten Handelsstufen einzelne Früchte von der Rispe lösen. In jeder Partie Rispentomaten dürfen sich Früchte vom Stiel gelöst haben und zwar 5 % in Klasse I und 10 % in Klasse II. Zum Austarieren wird pro Verkaufspackung eine Frucht toleriert.

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Stand: 11.03.2014

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 223
50168 Bonn

Wie sind Tomaten mit gekeimten Samen im Inneren der Früchte zu bewerten?

Bewertung gemäß der EU-Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I Teil B – Teil 10, Stand: 11.03.2014): Tomaten mit beginnender bzw. fortgeschrittener Keimung ihrer Samen (siehe Bild) sind zu weit entwickelt und damit nicht mehr in einem zufrieden stellenden Zustand. Die Früchte sind zum Verzehr nicht geeignet und damit nur im Rahmen der Toleranzen für Verderb (1 % in der Klasse I bzw. 2 % in der Klasse II) zulässig.

Tomaten - gekeimte Samen  (PDF, 138 KB, Nicht barrierefrei)

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Stand: 11.03.2014

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Welche Mindestfärbung müssen Tomaten erreicht haben? Gilt während des ganzen Jahres die gleiche Mindestfärbung?

Tomaten reifen, eine entsprechende Entwicklung bei der Ernte sowie Temperaturführung bei der Lagerung vorausgesetzt, nach. Die OECD-Erläuterungsbroschüre für Tomaten, Ausgabe 2002 führt zur Reife von Tomaten allgemein aus:

"Entwicklung: die Tomaten müssen entsprechend der sortentypischen Merkmale und der Anbaubedingungen genügend entwickelt sein. Auf jedem Fall müssen sie ein normales Entwicklungsstadium erreicht haben, welches einen zufrieden stellenden Reifeprozess ermöglicht.
Reife: bei der Ernte müssen die Früchte eine physiologische Reife erreicht haben, welche die Fortsetzung der Reife während Transport und Vermarktung und das Erreichen der sortentypischen Farbe gewährleistet."

Bewertung gemäß der EU-Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I Teil B – Teil 10, Stand: 11.03.2014): Früchte, deren Plazenta ein stumpfgrünes Aussehen aufweist, sind ungenügend entwickelt und nur im Rahmen der Toleranzen für Verderb (1 % in der Klasse I bzw. 2 % in der Klasse II) zulässig.

Ein ausreichender Entwicklungszustand ist erreicht, wenn die Plazenta der Frucht eine glänzende, gelbliche Farbe angenommen hat. Bei Beginn der Reife hellt die Frucht außen im Blütenbereich sternförmig auf und die Wände der Fruchtkammern sind von außen leicht zu erkennen. Bei roten Tomatensorten empfiehlt die OECD-Erläuterungsbroschüre für Tomaten als Mindestfärbung die Stufe 2 auf dem OECD-Farbfächer für Tomaten.

Ein Unterschied zwischen Tomaten, die im Sommer oder Winter geerntet werden, wird ausdrücklich nicht gemacht.

Es gibt jedoch auch Sorten wie z. B. "Cœur de Bœuf", Kumato oder RAF, die im Stadium der Essreife/Mindestreife äußerlich grün sind, deren Fruchtfleisch jedoch orange bis hellrot ausgefärbt ist (siehe Bild). Diese Früchte sollten in diesem Zustand verzehrt werden, da sie bei weiter fortgeschrittener Reife mehlig werden.

Die Vermarktung grüner Früchte von roten Tomatensorten, welche die oben genannte Mindestfärbung nicht erfüllen, ist wegen der erhöhten Solaningehalte der Früchte problematisch. Es handelt es sich hierbei um nicht ausreichend entwickelte Früchte, die von minderer Qualität sind und den Mindestanforderungen nicht entsprechen. Partien mit solchen Früchten sind von der Vermarktung ausgeschlossen. In einer Partie sind diese Früchte nur im Rahmen der Toleranzen für Verderb (1 % in der Klasse I bzw. 2 % in der Klasse II) zulässig.

Tomaten - Mindestfärbung  (PDF, 106 KB, Nicht barrierefrei)

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Stand: 11.03.2014

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Sind bei Tomaten der Klasse II pro Frucht mehrere Risse von höchstens 3 cm Länge zulässig?

Bewertung gemäß der EU-Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I Teil B – Teil 10, Stand: 11.03.2014): Tomaten der Klasse II können mehrere vernarbte Risse von höchstens 3 cm Länge aufweisen, wobei diese radial oder konzentrisch verlaufen können. Tiefgehende, offene Risse ohne jede Spur von Fäulnis sind als "nicht ganz" zu werten und können daher nur im Rahmen der Toleranzen (1 % in der Klasse I bzw. 10 % in der Klasse II) zugelassen werden.

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Stand: 11.03.2014

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Warum werden bei Tomaten Viruserkrankungen als "nicht gesund" eingestuft, während "Geisterflecken" (abgestoppte Botrytis) als Farbfehler gewertet werden?

Bei "Geisterflecken" auf Tomaten handelt es sich um einen Mangel, der nur als Farbfehler auftritt. Die weitere Entwicklung der Krankheit Botrytis, die ursprünglich die Bildung der Flecken auslöste, ist gestoppt. Die Früchte können die Krankheit nicht weiter übertragen.
Mit Mosaikvirus befallene Früchte stammen von erkrankten Pflanzen. Befallene Früchte sind weiterhin Infektionsherde.

Bewertung gemäß der EU-Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I Teil B – Teil 10, Stand: 11.03.2014): Tomatenfrüchte mit Mosaikvirus haben ein sortenuntypisches, marmoriertes Erscheinungsbild in Haut und Fruchtfleisch, manchmal auch Deformierungen. Darüber hinaus kann der Geschmack beeinträchtigt sein. Die Früchte sind für den menschlichen Verzehr nicht geeignet, auch wenn sie kein direktes Gesundheitsrisiko darstellen. Daher sind sie als "nicht gesund" zu bewerten und nur im Rahmen der Toleranzen für Verderb (1 % in der Klasse I bzw. 2 % in der Klasse II) zulässig.

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Stand: 11.03.2014

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Muss bei einer Sortierung nach Gewicht die Kennzeichnung mit Mindest- und Höchstdurchmesser erfolgen?

Bewertung gemäß der EU-Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I Teil B – Teil 10, Stand: 11.03.2014): Die Sortierung nach Gewicht ist zulässig. Allerdings sind keine Sortierspannen nach Gewicht vorgegeben. Stattdessen muss auch bei einer Sortierung nach Gewicht die Anforderung an die Gleichmäßigkeit nach Durchmesser berücksichtigt werden. Daher muss die Größenkennzeichnung stets mit Mindest- und Höchstdurchmesser erfolgen. Der Größencode, die Stückzahl oder das Gewicht oder eine Gewichtsspanne können zusätzlich auf freiwilliger Basis angegeben werden.

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Wie sind Vergilbungen der Kelche bei Tomaten zu bewerten?

Bei den Vergilbungen der Kelchblätter handelt es sich um das Zeichen einer physiologischen Störung, für die einzelne Sorten unterschiedlich anfällig sind. Es handelt sich um eine mehr oder weniger auffällige Verfärbung. Die Früchte sind in der Regel fest, frisch und auch haltbar.

Bewertung gemäß der EU-Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I Teil B – Teil 10, Stand: 11.03.2014): Solange die Früchte die Anforderungen der jeweiligen Klasse einhalten, wird eine Verfärbung der Kelche nicht berücksichtigt.

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Stand: 11.03.2014

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