Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Ist es zulässig, Walnüsse, die schon zwei Jahre oder älter sind, zu verkaufen?

Bewertung gemäß der allgemeinen Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I – Teil A, Stand: 01.10.2013): Das Alter der Ware ist nicht entscheidend, solange die Ware alle Anforderungen der allgemeinen Vermarktungsnorm erfüllt.

Bewertung gemäß der UNECE-Norm DDP-01 (Stand: 10.11.2014): Das Alter der Ware ist nicht entscheidend, solange die Ware alle Anforderungen dieser Norm erfüllt. In keiner Klasse dürfen die Ernten verschiedener Jahre gemischt werden (gemäß Kapitel V.A. Gleichmäßigkeit). Die Kennzeichnung des Erntejahres ist in den Klassen Extra und I obligatorisch und in Klasse II wahlfrei.

Impressum

Stand: 10.11.2014

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 223
50168 Bonn

Ist es zulässig, Walnüsse aus Chile als Sortenmischung in Klasse Extra oder I zu vermarkten?

Bewertung gemäß der allgemeinen Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I – Teil A, Stand: 01.10.2013): Nach der allgemeinen Vermarktungsnorm sind Sortenmischungen zulässig.

Bewertung gemäß der UNECE-Norm DDP-01 (Stand: 10.11.2014): Sortenmischungen sind für Walnüsse in der Schale zulässig. Nur wenn die Sorte oder der Handelstyp gekennzeichnet ist, darf der Inhalt des Packstücks auch nur diese Sorte oder diesen Handelstyp enthalten, wobei in der Toleranz ein Anteil von 10 % anderer Sorten oder Handelstypen in allen Klassen zulässig ist.

Impressum

Stand: 10.11.2014

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 223
50168 Bonn