Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Sind die Vermarktungsnormen für Wassermelonen bei der Abgabe von Hälften und Segmenten im Einzelhandel anzuwenden?

Wassermelonen können als Hälften oder Segmente vermarktet werden.

Bewertung gemäß der allgemeinen Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I Teil A, Stand: 01.10.2013): Die Erzeugnisse erfüllen die Mindesteigenschaft "ganz" nicht. Gemäß Artikel 4 Abs. 1 d) der VO (EU) 543/2011 sind "Erzeugnisse, die so geschnitten oder zerlegt wurden, dass sie "verzehrfertig" oder "küchenfertig" sind" von der "Verpflichtung zur Einhaltung der Vermarktungsnormen ausgenommen". Hälften und Segmente von Wassermelonen fallen somit nicht unter die allgemeine Vermarktungsnorm.

Bewertung gemäß der UNECE-Norm FFV-37 (Stand: 12.11.2012): Hälften oder Segmente von Wassermelonen genügen nicht den Anforderungen der UNECE-Norm.

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Stand: 01.10.2013

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