Vermarktungsnormen und Hilfen zur Anwendung
Vermarktungsnormen definieren die Beschaffenheit von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in Form von Mindestanforderungen zur Gewährleistung der Verzehrbarkeit, Klassifizierung zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit (Transparenz am Markt) und Kennzeichnung zur Gewährleistung der Information des Verbrauchers, zum Beispiel über das Ursprungsland.
- Vermarktungsnormen der EU
- UNECE-Normen und Erläuterungsbroschüren
- Codex-Alimentarius-Normen
- ELSKA
- OECD-Erläuterungsbroschüren
- Checklisten zur Kontrolle der Vermarktungsnormen
- Sortenlisten
- FAQs - Vermarktungsnormen
- Produktinformationen
Vermarktungsnormen der EU
Die speziellen Vermarktungsnormen und die allgemeine Vermarktungsnorm der EU werden hier in aktualisierter Fassung in Deutsch und Englisch angeboten.
Eine Reihe von Erzeugnissen des Obst- und Gemüsehandels unterliegen nicht den Vermarktungsnormen, andere Arten wurden im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 543/2011 von der allgemeinen Vermarktungsnorm ausgenommen, bei wieder anderen Arten verzichtet die BLE grundsätzlich auf eine Konformitätskontrolle. In der "Liste der Erzeugnisse des Obst- und Gemüsehandels ohne Vermarktungsnorm" werden diese Erzeugnisse aufgeführt.
- Liste der Erzeugnisse des Obst- und Gemüsehandels ohne Vermarktungsnorm
- Liste der Erzeugnisse des Obst- und Gemüsehandels ohne Vermarktungsnorm (englische Version)
UNECE-Normen und Erläuterungsbroschüren
Die UNECE (United Nations Economic Commission for Europe - die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) empfiehlt für den internationalen Handel Normen für Obst und Gemüse. Offizielle Sprachen der UNECE sind Englisch, Französisch und Russisch. Die BLE hat - in Abstimmung mit den Kontrolldiensten in Österreich und der Schweiz – deutsche Fassungen erarbeitet. Diese Sprachfassungen sind auf der UNECE-Webseite veröffentlicht.
- UNECE-Normen für frisches Obst und Gemüse
- UNECE-Normen für Trockenerzeugnisse und getrocknete Erzeugnisse
Die UNECE-Normen können vom Handel auf freiwilliger Basis angewandt werden. Bei Erzeugnissen, die der allgemeinen Vermarktungsnorm der EU unterliegen, gilt diese allgemeine Vermarktungsnorm als eingehalten, wenn die jeweilige UNECE-Norm eingehalten ist. Damit besteht für diese Erzeugnisse die Möglichkeit einer Aufbereitung und Kennzeichnung nach Klassen.
Bei Erzeugnissen, die nicht der allgemeinen Vermarktungsnorm der EU unterliegen, können die UNECE-Normen ebenfalls angewandt werden, allerdings sollte bei der Kennzeichnung auf die UNECE-Norm verwiesen werden, um den Anschein einer staatlichen Norm zu vermeiden.
Auf der Webseite der UNECE sind auch Erläuterungsbroschüren der UNECE zu folgenden Normen erhältlich:
Ananas (2013), Gemüsepaprika (2009), Walnüsse in der Schale (2015), Kakis (2017).
Codex-Alimentarius-Normen
Die FAO/ WHO Codex Alimentarius Commission (Food and Agriculture Organization of the United Nations World Health Organization Codex Alimentarius Commission - die Codex Alimentarius Kommission der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft der Weltgesundheitsorganisation der Vereinten Nationen) empfiehlt für den internationalen Handel Normen vor allem für tropisches Obst und Gemüse. Offizielle Sprachen der Codex Alimentarius Kommission sind Englisch, Französisch Spanisch, Arabisch, Chinesisch und Russisch.
Soweit gleiche Produkte wie bei der UNECE genormt werden, wird eine weitgehende Harmonisierung angestrebt. Die Codex-Normen können vom Handel auf freiwilliger Basis angewandt werden.
ELSKA
ELSKA ist ein Programm zur Erläuterung der EU-Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse sowie ausgewählter UNECE-Normen in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Es kann als Entscheidungshilfe bei der Anwendung der Vermarktungsnormen sowie als visuelles Lexikon genutzt werden.
ELSKA startet mit den zehn Warenarten, die unter die speziellen EU-Vermarktungsnormen fallen und wird kontinuierlich ergänzt.
ELSKA wird auch über den Kurzlink www.elska.ble.de erreicht.
OECD-Erläuterungsbroschüren
Die OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development - Organisation zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung) empfiehlt für den internationalen Handel Erläuterungsbroschüren zur Anwendung der Normen für Obst und Gemüse.
Zu einer Reihe von UNECE-Normen sowie zur Codex-Norm für Granatäpfel bestehen Erläuterungsbroschüren der OECD, die in Wort und Bild Hinweise zur Auslegung und Anwendung dieser Normen geben. Offizielle Sprachen der OECD sind Englisch und Französisch.
Die Erläuterungsbroschüren sind in elektronischer Fassung kostenlos erhältlich bei der OECD. In Buchform sind sie kostenpflichtig im OECD Online-Bookshop erhältlich.
Aktuell sind folgende Broschüren erhältlich:
Äpfel (2010), Aprikosen (2010), Avocados (2004), Birnen (2009), Bohnen (2005), Brokkoli (2012), Chicorée (1994), Chinakohl (2015), Erdbeeren (2005), Frische Feigen (2015), Granatäpfel (2014), Gurken (2008), Haselnüsse in der Schale und Haselnusskerne (2011), Kirschen (2015), Kiwis (2008), Knoblauch (2017), Kulturchampignons (2005), Lauch (2019), Mangos (2011), Melonen (2014), Melonen-Handelstypen (2006), Möhren (2000), Pfirsiche/Nektarinen (2010), Pflaumen (2002), Salate (2002), Schalotten (2014), Spargel (2011), Speisekartoffeln (2009), Tafeltrauben (2006), Tomaten (2019), Wassermelonen (2012), Zitrusfrüchte (2010), Zwiebeln (2012).
Darüber hinaus gibt die OECD Farbtafeln für Äpfel und Tomaten heraus, die im OECD Online-Bookshop erhältlich sind. Die OECD-Kennzeichnungsempfehlungen und einen Leitfaden mit objektiven Testmethoden zur Bestimmung der Reife bei Obst bietet die BLE in deutscher Übersetzung an.
- OECD-Kennzeichnungsempfehlungen
- OECD-Leitfaden mit objektiven Testmethoden zur Bestimmung der Reife bei Obst
Checklisten zur Kontrolle der Vermarktungsnormen
Zur Kontrolle der Einhaltung der Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse (spezielle und allgemeine Vermarktungsnorm der EU und UNECE-Normen) bietet die BLE Checklisten an. Die Verwendung dieser Checklisten ist ein Hilfsmittel und keinesfalls verpflichtend.
Sortenlisten
In verschiedenen Vermarktungsnormen der EU und der UNECE ist die Sortenangabe bei der Kennzeichnung obligatorisch oder wahlfrei. Die Frage, ob es eine angegebene Sorte gibt, ob diese korrekt geschrieben wurde oder ob es sich dabei eventuell um ein Synonym, einen Handelsnamen oder einen geschützten Markennamen handelt, ist nicht immer leicht zu beantworten.
In Ergänzung zu den in den EU- oder UNECE-Normen veröffentlichten Sortenlisten stellt die BLE Informationen über am Markt befindliche aktuelle Sorten zur Verfügung. Die Sortenlisten der BLE erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit in Bezug auf das Marktgeschehen. Sie bieten auch nicht die in den EU- oder UNECE-Normen möglicherweise enthaltene Einteilung nach Größe, Farbe oder anderen Kriterien. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernommen. Hinweise auf Fehler und Ergänzungen senden Sie bitte an qualitaetskontrolle@ble.de.
FAQs - Vermarktungsnormen
Auf häufig zur Anwendung von Vermarktungsnormen und Kontrollvorschriften gestellte Fragen bietet die BLE Antworten mit Bezug zur Rechtsgrundlage an.
Produktinformationen
Zu vielen Obst- und Gemüsearten bietet die BLE Produktinformationen zu Herkunft, Produktionsländern, Lieferländern, Sortenvielfalt, Inhaltsstoffen, Ernte und Qualitätsmerkmalen an. Die gedruckten Faltblätter können kostenlos bei der BLE angefordert werden.
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (konsolidierte Fassung) (PDF, 2 MB, Nicht barrierefrei)
- Verordnung (EU) 2023/ 2429
- Verordnung (EU) 2023/2430
- Handelsklassengesetz - gesamt
- Verordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Regelungen für Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse
- Gesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (Marktorganisationsgesetz - MOG)