Vermarktungsnormen für landwirtschaftliche Erzeugnisse
In der Europäischen Union (EU) bestehen Vermarktungsnormen und Etikettierungsvorschriften für eine Reihe von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Die Vermarktungsnormen definieren die Beschaffenheit von landwirtschaftlichen Erzeugnissen: Mindestanforderungen zur Gewährleistung der Verzehrbarkeit, Klassifizierung und Kennzeichnung.
Die BLE kontrolliert die Einhaltung von Vermarktungsnormen und Etikettierungsvorschriften bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland und in die EU sowie bei der Ausfuhr von nichtdeutschen Erzeugnissen nach Nicht-EU-Ländern.
Diese Qualitäts- oder Konformitätskontrolle betrifft insbesondere frisches Obst und Gemüse, Bananen, getrocknete Weintrauben, Hopfen, Eier und Fisch.
- Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse
- Vermarktungsnormen für Bananen
- Vermarktungsnormen für Hopfen
- Vermarktungsnormen für Eier, Bruteier und Küken
- Etikettierung und Vermarktungsnormen für Fischereierzeugnisse
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die BLE-Kontrollstellen: