Fischereikontrollverordnung
Die Fischereikontrolle ermöglicht die Durchsetzung von Regeln zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischbestände in EU-Gewässern. Die Europäischen Kommission hat mit der Fischerei-Kontrollverordnung Nr. 1224/2009 und der Durchführungsverordnung Nr. 404/2011 die Grundlage geschaffen, um Verstöße gegen die Gemeinsame Fischereipolitik EU-weit einheitlich zu verhindern, wirksam zu bekämpfen und eine effiziente Koordination der Kontrollen auf EU-Ebene zu erreichen. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte durch das Seefischereigesetz.
Zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1224 / 2009 richten die Mitgliedstaaten eine offizielle Website ein, die über das Internet zugänglich ist und die Informationen gemäß den Artikeln 115 und 116 enthält.
Gemäß Artikel 116 hat jeder EU-Mitgliedstaat auf dem gesicherten Teil seiner Website den Zugang zu den dort aufgezählten Listen und Datenbanken zu unterhalten und auf aktuellen Stand zu halten. Hierzu gehört z.B. eine Liste der für Inspektionen zuständigen Vertreter der Behörden gemäß Artikel 74 der Kontrollverordnung (EG) Nr. 1224 / 2009.
- Informationen gemäß dem Artikel 115 der Kontrollverordnung (EG) Nr. 1224 / 2009 (öffentlich zugängliche Website)
- Informationen gemäß dem Artikel 116 der Kontrollverordnung (EG) Nr. 1224 / 2009 (gesicherte Website)