Fischereibewirtschaftungsmaßnahmen in den Natura-2000-Gebieten
In den Natura-2000-Gebieten der Meere sind zum Schutz und zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen Nutzungsbeschränkungen festzulegen. Dazu ist Deutschland gemäß den Vorgaben des EU-Umweltrechts verpflichtet. So sind zum Schutz und zur Erhaltung dieser Meeresgebiete auch für die gewerbliche Fischerei Fischereibeschränkungen bzw. -verbote zu erlassen.
Fangbeschränkungen in den Natura-2000-Gebieten der Nordsee
Maßnahmen zur Regulierung der Fischerei in den EU-Gewässern der Nordsee bestehen für dänische und schwedische Natura-2000-Gebiete sowie seit Februar 2023 für deutsche und niederländische Natura-2000-Gebiete in der Delegierten Verordnung (EU) 2017/118 (PDF, 437 KB, Nicht barrierefrei) zur Festlegung von Bestandserhaltungsmaßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt der Nordsee.
Im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee ist in Teilen der Natura-2000-Gebiete Sylter Außenriff, Östliche Deutsche Bucht und Borkum-Riffgrund der Einsatz von mobilen grundberührenden Fanggeräten verboten. Zusätzlich dürfen auf Teilflächen des Sylter Außenriffs und der Östlichen Deutschen Bucht sowie im Borkum-Riffgrund und der Doggerbank keine Kiemen- und Verwickelnetze verwendet werden bzw. wird deren Einsatz zeitlich beschränkt. In Teilen der Amrumbank ist die Fischerei insgesamt verboten.
Die Einzelheiten zu den jeweiligen Fangbeschränkungen sowie Übersichtskarten von den betroffenen Gebieten sind im Informationsblatt zu den Erhaltungsmaßnahmen in den Natura-2000-Gebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee (PDF, 655 KB, Nicht barrierefrei) nachzulesen.
Die in den Natura-2000-Gebieten der dänischen, niederländischen und schwedischen Teile der Nordsee und des Skagerrak und Kattegat geltenden Fangbeschränkungen finden Sie in der Delegierten Verordnung (EU) 2017/118.
Informationen zu den konkreten Fangbeschränkungen in den Niederlanden für die dort betroffenen Natura-2000-Gebiete Klaverbank, Friese Front und Centrale Oestergronden sind darüber hinaus auf der Internetseite https://www.rvo.nl/onderwerpen/gesloten-natuurgebieden-noordzee-voor-visserij vorhanden.
Fangbeschränkungen in den Natura-2000-Gebieten der Ostsee
Fischereibewirtschaftungsmaßnahmen zum Schutz und zum Erhalt der Meeresumwelt in den EU-Gewässern der Ostsee wurden bereits für dänische Natura-2000-Gebiete in der Delegierten Verordnung (EU) 2017/117 (PDF, 792 KB, Nicht barrierefrei) zur Festlegung von Bestandserhaltungsmaßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt der Ostsee erlassen.
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/2943 (PDF, 1 MB, Nicht barrierefrei) vom 17. September 2024 wurden Maßnahmen in den deutschen Teilen der Ostsee festgelegt: Ab dem 18. Dezember 2024 ist in Teilen der in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) gelegenen Natura-2000-Gebieten Fehmarnbelt, Kadetrinne, Westliche Rönnebank, Adlergrund und Pommersche Bucht mit Oderbank der Einsatz von mobilen grundberührenden Fanggeräten ganzjährig verboten.
Die Einzelheiten insbesondere zu den konkret verbotenen Fanggeräten sowie Übersichtskarten von den betroffenen Gebieten sind in dem Informationsblatt zu Bestandserhaltungsmaßnahmen in den Natura-2000-Gebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee (PDF, 315 KB, Nicht barrierefrei) zu finden.