Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Kleinbeihilfe im Rahmen der BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen

Kleinbeihilfe für Fischereiunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands in den Jahren 2022 bis 2024 

In Folge der Aggression Russlands gegen die Ukraine kommt es zu Störungen des Wirtschaftslebens. Auch Fischereiunternehmen sind insbesondere in Form von erheblich gestiegenen Betriebskosten betroffen. 

Die Europäische Kommission hatte erstmalig in 2022 zur Stützung der Wirtschaft wegen der Folgen aus der Aggression Russlands gegen die Ukraine für Fischereiunternehmen Kleinbeihilfen von maximal 75.000 Euro je Betrieb ermöglicht. Aufgrund der andauernden Krisensituation war das Wirtschaftsleben auch in den Jahren 2023 und 2024 weiterhin beträchtlich gestört. Der höchst zulässige Zuschuss für eine Kleinbeihilfe wurde von der Europäische Kommission zuletzt auf maximal 335.000 Euro je Fischereiunternehmen für den gesamten Geltungszeitraum des Krisenrahmens (24.02.2022 bis 31.12.2024) erhöht. 

Zu deren Umsetzung hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) entsprechende Regelungen zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen getroffen, zuletzt mit der (Bekanntmachung der verlängerten Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage des Befristeten Krisenrahmens (BKR) der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine ("Verlängerte BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022") vom 14. Juni 2024 (PDF, 421 KB, Nicht barrierefrei)).

Auf der Grundlage von Förderrichtlinien, zuletzt mit der Richtlinie zur erneuten Gewährung von Kleinbeihilfen für Fischereiunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine im Jahr 2024 (PDF, 466 KB, Nicht barrierefrei) vom 12. August 2024, gewährte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur raschen Unterstützung der Fischereiunternehmen im Rahmen der verfügbaren Ausgabemittel Kleinbeihilfen mit dem Ziel, die deutsche Fischereiwirtschaft auch in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten und damit einen Beitrag zur Lebensmittelversorgung zu leisten.

Für die Durchführung dieser Maßnahmen war die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig. Gut 350 Fischereibetrieben konnten bis zum Ende des Jahres 2022 Kleinbeihilfen in Höhe von insgesamt ca. 5,2 Millionen Euro gewährt und ausgezahlt werden. Bis zum Ende des Jahres 2023 wurden ca. 360 Fischereibetrieben Kleinbeihilfen in Höhe von weiteren ca. 5,35 Millionen Euro gewährt und ausgezahlt.

Im letzten Jahr des Krisenzeitraums, im Jahr 2024, konnten nochmals insgesamt 5,33 Millionen Euro an 364 Fischereiunternehmen gezahlt werden.