Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Fischereiunterstützung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert betroffene Fischereiunternehmen in bestimmten schwierigen Lagen mit kurzfristigen finanziellen Hilfen.

Die Betriebe der Seefischerei befinden sich unter anderem aufgrund des 2021 vollzogenen Austritts des Vereinigten Königreiches (VK) aus der Europäischen Union (EU) und aktuell durch die Folgen der Aggression Russlands gegen die Ukraine in einer kritischen Lage.

Auf der Grundlage von Förderrichtlinien unterstützt das BMEL im Rahmen der dafür zur Verfügung gestellten Ausgabemittel betroffene Fischereiunternehmen mit kurzfristigen finanziellen Hilfsmaßnahmen.

Für die Durchführung und Abwicklung dieser Sondermaßnahmen ist die BLE zuständig.

Kleinbeihilfe für Fischereiunternehmen im Rahmen der BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen

Liquiditätshilfe aus der Brexit-Anpassungsreserve 

Kontakt