Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

IUU-Fischerei

Kontrolle der Fischeinfuhren und Validierung deutscher Fänge

Die illegale, unregulierte und ungemeldete Fischerei (IUU-Fischerei) ist weltweit eine der größten Bedrohungen für die Nachhaltigkeit der Fischbestände und die biologische Vielfalt der Meere.

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 (IUU-Verordnung) ist ein Verfahren der Europäischen Union (EU) zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der IUU-Fischerei in EU- und internationalen Gewässern etabliert worden.

Seit dem 1. Januar 2010 ist gemäß der IUU-Verordnung die Einfuhr von Fischereierzeugnissen nur noch möglich, wenn für diese Ware eine Fangbescheinigung vorgelegt werden kann, aus der die legale Herkunft der Erzeugnisse hervorgeht. Ausgenommen sind Fischereiprodukte, die vor dem 1. Januar 2010 gefangen wurden, sowie die im Anhang I der IUU-Verordnung genannten Erzeugnisse (z.B. Aquakulturerzeugnisse aus Fischbrut oder Larven, Fischereierzeugnisse aus Binnenfischerei und Miesmuscheln).

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit der Kontrolle der Fischeinfuhr und der Validierung deutscher Fänge beauftragt worden.