Import von fortschrittlichen Kraftstoffen
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bittet um erhöhte Aufmerksamkeit bei Importen von fortschrittlichen Kraftstoffen.
Die BLE wurde darauf hingewiesen, dass aus der Volksrepublik China eingeführte und als nachhaltig zertifizierte Biokraftstoffe möglicherweise nicht mit den für die Produktion zur Verfügung stehenden Rohstoffen im Einklang stehen.
Die BLE hat, in ihrer Funktion als zuständige Behörde im Sinne der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung, in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft,- unverzüglich die EU-Kommission umfassend informiert. Die Kommission wurde gebeten, gemäß Artikel 30 Absatz 10 der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Energie-Richtlinie, RED) eine Bewertung vorzunehmen, um festzustellen, ob die Nachhaltigkeitskriterien und Anforderungen für Treibhausgasminderungen gemäß Artikel 29 Absatz 2 bis 7 für Kraftstoffe mit Ursprung in China erfüllt werden.
Des Weiteren wurden die nationalen Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet. Im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Kontrollmöglichkeiten wurden außerdem Zertifizierungsunterlagen angefordert, um die Verdachtsfälle zu überprüfen, und in Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Zertifizierungssystem wurden kurzfristig Vor-Ort-Kontrollaudits durchgeführt.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt handelt es sich um Vorwürfe und Hinweise, denen, wie dargelegt, nachgegangen wird.