Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Fragen und Antworten zur EU-Transparenzinitiative und zu Lebensmittelpreisen

1. Allgemein

Wie sind Fertiggerichte definiert?

Fertiggerichte sind vom Statistischen Bundesamt in der "Klassifikation der Wirtschaftszweige" 10.85.0 Herstellung von Fertiggerichten definiert.

Diese Unterklasse umfasst die Herstellung von fertigen (das heißt zubereiteten, gewürzten und (vor-) gegarten) Gerichten. Diese Gerichte werden durch die Verarbeitung haltbar gemacht, etwa durch Tiefkühlen oder Verpacken in Konservendosen. Diese Gerichte sind für den Wiederverkauf verpackt und gekennzeichnet, das heißt, dass diese Klasse die Zubereitung von Gerichten zum sofortigen Verzehr nicht umfasst. Um als Gericht zu gelten, müssen diese Zubereitungen aus mindestens zwei Zutaten (außer Gewürzen usw.) bestehen.

Diese Unterklasse umfasst:

  • Herstellung von Fleischfertiggerichten (einschließlich Geflügel)
  • Herstellung von Fischfertiggerichten, einschließlich Fisch mit Pommes frites
  • Herstellung von Gemüsefertiggerichten
  • Herstellung von gefrorener oder auf andere Weise haltbar gemachter Pizza
  • Herstellung von Fertiggerichten einer regionalen oder nationalen Küche

Diese Unterklasse umfasst nicht:

  • Herstellung von frischen Nahrungsmitteln oder solchen mit weniger als zwei Zutaten: siehe die entsprechende Klasse in Abteilung 10
  • Herstellung von nicht haltbaren zubereiteten Nahrungsmitteln, z. B. Sandwiches
  • Großhandel mit Fertiggerichten
  • Einzelhandel mit Fertiggerichten in Verkaufsräumen
  • Zubereitung von Speisen zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen und alsbaldigen Verzehr
  • Tätigkeiten von Caterern und Kantinen

Was passiert, wenn ich eine falsche Meldung abgegeben habe?

Sie merken das, wenn das Meldeportal noch geöffnet ist. In diesem Falle wird die Meldung erneut geöffnet und Sie können den Wert korrigieren.

Was passiert, wenn der Meldezeitraum verstrichen ist?

Kontaktieren Sie LM-Preise@ble.de oder eine der Kontaktperson der BLE und besprechen mit ihr das weitere Vorgehen.

Ich kann meine Butter- oder Käse-Preise nicht eingeben!

Sie befinden sich außerhalb des Meldezeitraums Montag 0 bis 24 Uhr. Bitte kontaktieren Sie LM-Preise@ble.de oder Frau Hasebrink unter Telefon 0228 6845 3390.

Wie definiert sich der Einkaufspreis?

Der Einkaufspreis ist der vom Käufer gezahlte Preis:

  1. ohne die auf der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer,
  2. einschließlich Kosten für Transport, Verladen, Handhabung, Lagerung, Paletten, Versicherung,
  3. einschließlich weiterer Warenbezugskosten, sofern diese auf der Rechnung gesondert ausgewiesen sind, und
  4. gemindert um Preisnachlässe, sofern diese in Bezug auf das Erzeugnis auf der Rechnung ausgewiesen sind.

Definition Verkaufspreis:

Verkaufspreis: Preis ab Werk,

  • ohne die auf der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer,
  • ohne Kosten für Transport, Verladen, Handhabung, Lagerung, Palletten, Versicherung,
  • ohne weitere Warenbezugskosten, sofern diese auf der Rechnung gesondert ausgewiesen sind,
  • gemindert um Preisnachlässe, sofern diese in Bezug auf das Erzeugnis auf der Rechnung ausgewiesen sind.

Der für die Preisermittlung maßgebliche Zeitpunkt ist der Tag der Rechnungsstellung durch den Verkäufer.

Gewogener Durchschnittspreis am Beispiel von zwei Preisen und Mengen: (Rechnungsmenge 1 * Preis 1 + Rechnungsmenge 2 * Preis 2)/(Rechnungsmenge 1 + Rechnungsmenge 2).

Kann ich die wöchentliche Meldung nur montags abgeben?

Das ist korrekt! Die wöchentlich zu meldenden Preise können Sie nur montags (0 bis 24 Uhr) melden, d.h. sie sind nur montags sichtbar. Wenn Sie eine Meldung abgegeben haben, ist sie aus der Vorschlagsliste verschwunden und nur noch über die Liste bisheriger Meldungen (https://lm-preise.ble.de/meldedaten/index) sichtbar, solange der Meldezeitraum noch läuft.

Die monatlich zu meldenden Preise können Sie vom 1. eines Monats (0 Uhr) bis 20. eines Monats (24 Uhr) melden (und damit auch sehen).

Fällt das Fristende auf einen gesetzlichen Feiertag, wie z. B. Ostermontag, verlängert sich die Frist auf den folgenden Wochentag.

Rabatte:

Auf der Rechnung ausgewiesen, werden sie bei der Meldung berücksichtigt.

Auf der Rechnung nicht ausgewiesen, werden sie bei der Meldung nicht berücksichtigt.

2. Fleisch

Ist Kälber-Hackfleisch meldepflichtig?

Meldepflichtig ist Hackfleisch vom Rind, also auch vom Kalb: zerkleinertes entbeintes Muskelfleisch mit einem Fettanteil von höchstens 20 Prozent und einem Salzanteil von höchstens 1 Prozent.

Ist fettarmes Hackfleisch meldepflichtig?

Meldepflichtig ist Hackfleisch vom Rind: zerkleinertes entbeintes Muskelfleisch mit einem Fettanteil von höchstens 20 Prozent und einem Salzanteil von höchstens 1 Prozent.

Meldepflichtig ist Hackfleisch vom Schwein: zerkleinertes entbeintes Muskelfleisch mit einem Fettanteil von höchstens 30 Prozent und einem Salzanteil von höchstens 1 Prozent.

Definition "Schutzatmosphäre": Gibt es diesbezüglich eine konkrete Definition? Sind vakuumverpackte Lebensmittel ebenfalls darunter zu subsumieren und versteht man darunter ausschließlich Schutzgase?

Die Meldepflicht besteht laut Marktordnungswaren-Meldeverordnung §5b Ziffer 5 Nr. 3 und 4 für Hackfleisch rein vom Rind (oder Schwein), gekühlt, unter Schutzatmosphäre abgepackt, oder tiefgefroren in Packungen bis zu 500 Gramm. Vakuumverpacktes Hackfleisch (rein Rind oder Schwein, nicht gemischt) fällt insofern darunter, wenn es gekühlt wird.

Hähnchenbrustfilet: Muss für TK-Ware der Preis gemeldet werden?

Der Preis für Hähnchenbrustfilets ist zu melden, unabhängig davon, ob das Lebensmittel frisch oder tiefgekühlt ist.

Hähnchenbrustfilet: Bezieht sich die Meldung lediglich auf naturgehaltenes Hähnchenfleisch oder auch auf gewürztes Hähnchenfleisch?

Gewürzte Hähnchenbrustfilets sind meldepflichtig, da sie nicht ausdrücklich von der Meldepflicht ausgenommen sind (Marktordnungswaren-Meldeverordnung §5b Ziffer 5 Nr. 9: Hähnchenbrustfilets, gekühlt, in Packungen bis zu 500 Gramm).

Hähnchenbrustfilet: Sind hier nur ganze Brustfilets gemeint oder Teile (Streifen z. B. 6-10 Gramm)?

Zerteilte Hähnchenbrustfilets sind nicht meldepflichtig.

3. Mehl

Mühlen melden jeweils den gewogenen Verkaufspreis der Mehltypen 405 und 550, konventionelle Ware (kein Biomehl).

Der Lebensmitteleinzelhandel meldet den gewogenen Einkaufspreis der Mehltype 405 konventionelle Ware (kein Biomehl), in 1 kg-Verpackungen.

Verarbeiter von Mehl: Hersteller von (Dauer)backwaren und Pizzen melden den gewogenen Einkaufspreis der Mehltype 550, konventionelle Ware (kein Biomehl), in Großverbraucherverpackungen (Säcken, Siloware, aus Tankfahrzeugen).

4. Milchprodukte

4.1. Milch

Müssen alle Arten von H-Milch, inklusive Laktose frei, Hersteller- und Handelsmarken, mit einem Fettgehalt von 1,5 % gemeldet werden?

Nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 6 der MVO ist teilentrahmte Konsummilch in 1 l Verpackungen zu melden, unabhängig davon, ob es sich um Handelsmarken und oder Markenprodukte handelt. Auch die Kennzeichnung als GVO-frei ist irrelevant.

Nicht zu melden ist Milch, die unter speziellen Tierhaltungsanforderungen gewonnen wird, z. B. Weidemilch. Auch Biomilch ist nicht zu melden.

4.2. Butter

Der Lebensmitteleinzelhandel meldet den gewogenen Einkaufspreis für deutsche Markenbutter, 250 g-Päckchen in Euro/100 kg (nicht Bio).

Verarbeiter von Butter: Hersteller von

  • (Dauer)backwaren
  • Fertiggerichten
  • Speiseeis
  • Schmelzkäse

melden den gewogenen Einkaufspreis für konventionelle Butter im 25 kg-Block in Euro/100kg.

4.3. Käse

Wie wird die Fettstufe bzw. Vollfettstufe bei Edamer, Emmentaler, Gouda definiert?

Edamer der Fettgehaltsstufe "Fettstufe" muss gemeldet werden. Das heißt, Edamer mit mindestens 40 % Fett i. Tr. ist meldepflichtig, aber nicht der Edamer, welcher der Vollfettstufe (mind. 45 % Fett i. Tr.) entspricht.

Emmentaler der Fettgehaltsstufe "Vollfettstufe" muss gemeldet werden. Das heißt, Emmentaler mit mindestens 45 % Fett i. Tr. ist meldepflichtig, aber nicht der Emmentaler, welcher der Rahmstufe (mind. 50 % i. Tr.) entspricht.

Bei Gouda gilt dasselbe wie beim Emmentaler.

Mozzarella: Meldepflichtig ist schnittfester Mozzarella mit 45 % Trockenmasse. Das bedeutet, dass der Mozzarella nicht in Flüssigkeit liegt.

Für den LEH bedeutet das, dass es sich überwiegend um geriebenen Mozzarella handelt.

5. Obst und Gemüse

Zählen bei Obst und Gemüse auch ähnliche Variationen der Produkte zu den zu meldenden Produkten? Beispielsweise bei Pfirsichen Weinberg-/Plattpfirsiche?

Meldepflichtig sind Pfirsiche, inklusive Weinberg-/Plattpfirsiche und ähnliche Variationen.

6. Olivenöl

Unterliegen gewürzte Olivenöle oder Olivenöle mit Aroma, beispielsweise Knoblauch, der Meldepflicht?

Alle gewürzten Olivenöle und Olivenöle mit Aromen sind nicht meldepflichtig.

7. Zucker

Nicht meldepflichtig sind

  • Puderzucker,
  • Hagelzucker,
  • Kandiszucker und
  • Würfelzucker.

8. Datensicherheit

Die Anwendung LM-Preise gehört zu den Informations- und Kommunikationsdienstleistungen (IuK) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Konzeption, Entwicklung, Überarbeitung und technische Betriebsführung neuer und bestehender Fachanwendungen erfolgen auf Basis BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)-Grundschutz.

Wichtige und sensible Bereiche der IuK sind nach der Norm ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz zertifiziert.

Die vorhandenen Systeme werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit in Richtung Prozess- und Datensicherheit überprüft.

9. Sicherstellung der Datenintegrität

  • Sichere Anbindung der Fachanwendung an das Internet (Verschlüsselung der Online-Verbindung).
  • Rechtevergabe nach dem Need-to-Know Prinzip mit geeigneten Zugriffsbeschränkungen der Nutzer (und der Administratoren) auf Datenbestände und Server.
  • Authentisierung der Benutzer gegenüber der Anwendung und Sitzungsverwaltung
  • Protokollierung der Ereignisse (Erfassen, Ändern, Löschen von Daten).
  • Entwicklung der Fachanwendung als Web-Anwendung nach den Grundsätzen des Bausteins B 5.21 des BSI-Grundschutzkompendiums.
  • Die Effektivität dieser Maßnahmen wird regelmäßig durch Zertifizierungsmaßnahmen in internen Audits und durch jährliche Überwachungsaudits überprüft, insbesondere für den Schutz von Fachanwendungen und IT-Systemen.

10. Sicherung der Anonymität der Melder

  • Mindestens drei Unternehmen haben einen Wert abgegeben, der veröffentlichungsfähig ist (ungleich 0).
  • Kein Unternehmen hat einen Marktanteil von 70 % oder mehr.
  • Vor jeder Weitergabe der aggregierten Daten an die EU-Kommission durch die BLE über das ISAMM-Meldesystem der EU-Kommission: Prüfung der Meldedaten auf Einhaltung der oben genannten Regeln. Nicht eingehalten: Information an EU-Kommission, dass diese Daten vertraulich zu behandeln sind.
  • Bis September 2021 werden in Deutschland keine Preisdaten veröffentlicht.