Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Hersteller von Erfrischungs- und Fruchtsaftgetränken, Hersteller von Speiseeis und Hersteller von Süßwaren

Die durchschnittlichen Einkaufspreise des Vormonats für raffinierten Weißzucker, der in Großverbraucherpackungen, Tank- oder Silofahrzeugen geliefert wird,

sind bis zum 20. des laufenden Monats

der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) über die Online-Anwendung "LM-Preise" zu melden.

Beispiel

Die durchschnittlichen Einkaufspreise laut Rechnungen vom Januar 2021 für raffinierten Weißzucker sind bis zum 20. Februar 2021 an die BLE zu melden.

Fehlanzeige ist in der Meldung mit der Zahl "0" zu dokumentieren.