Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Verarbeiter von Zucker im Non-Foodbereich

Hersteller von chemischen oder pharmazeutischen Erzeugnissen, die jährlich mehr als 500 Tonnen Verarbeitungszucker als Rohstoff beziehen,

haben die durchschnittlichen Einkaufspreise des Vormonats für in Großverbraucherpackungen, Tank- oder Silofahrzeugen gelieferten

  • Verarbeitungszucker (raffinierter Weißzucker, auch Zuckersirup mit mindestens 70 Prozent Zuckergehalt)

bis zum 20. des laufenden Monats

der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) über die Online-Anwendung "LM-Preise" zu melden.

Beispiel

Die durchschnittlichen Einkaufspreise laut Rechnungen vom Januar 2021 für Verarbeitungszucker sind bis zum 20. Februar 2021 an die BLE zu melden.

Fehlanzeige ist in der Meldung mit der Zahl "0" zu dokumentieren.