Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Europäische Agrarerzeugnisse
Ziel der Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Landwirtschaftssektors der Union. Dies soll erreicht werden durch
- die Erhöhung des Bekanntheitsgrads der Vorzüge der aus der Union stammenden Agrarerzeugnisse und der hohen Standards, denen die Produktionsmethoden in der Union unterliegen;
- die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Steigerung des Konsums von Agrarerzeugnissen und bestimmten Lebensmitteln aus der Union sowie die Verbesserung der Wahrnehmbarkeit ihrer besonderen Merkmale inner- und außerhalb der Union;
- die Erhöhung des Bekanntheitsgrads und der breiteren Anerkennung der Qualitätsregelungen der Union;
- die Erhöhung des Marktanteils von Agrarerzeugnissen und bestimmten Lebensmitteln aus der Union, wobei besonderes Augenmerk auf diejenigen Drittlandsmärkte zu richten ist, die das größte Wachstumspotenzial haben und
- die Wiederherstellung normaler Marktbedingungen bei schwerwiegenden Störungen des Marktes, einem Verlust des Verbrauchervertrauens oder anderen spezifischen Problemen.
Weitere Informationen:
Jahresarbeitsprogramm 2025 (PDF, 377 KB, Nicht barrierefrei)
Durchführungsbeschluss der KOM (PDF, 94 KB, Nicht barrierefrei)