Private Lagerhaltung von Zucker
Unter bestimmten Marktkonstellationen ist die EU-Kommission ermächtigt, zur Entlastung auf dem Zuckermarkt Maßnahmen zur Beihilfegewährung zur privaten Lagerhaltung zu beschließen.
Aktuell findet keine Maßnahme statt.
Wird eine Maßnahme zur privaten Lagerhaltung von Zucker eröffnet, werden die Bekanntmachung nebst Antragsformularen an dieser Stelle veröffentlicht.