Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Zwei Hände tippen auf einem Laptop Beschwerde einreichen Quelle: golubovy - iStock/ getty images plus via Getty Images

Eine Beschwerde bei der BLE einreichen

Sie sind von unlauteren Handelspraktiken betroffen und wollen sich beschweren? Betroffene Lieferanten und ihre Organisationen (z.B. Erzeugerverbände) haben ein Beschwerderecht und können hierfür z.B. unser Online-Beschwerdeformular nutzen.

Betroffene Lieferanten und ihre Vereinigungen haben das Recht, sich über unlautere Praktiken von Käufern bei der BLE zu beschweren (§ 25 Abs. 1 AgrarOLkG).

Reichen Sie eine Beschwerde ein, ergreift die BLE auf Ihren Antrag die erforderlichen Maßnahmen, um Ihre Identität sowie alle sonstigen Informationen, deren Offenlegung nach Ihrer Ansicht Ihren Interessen schaden würde, zu schützen (§ 26 Abs. 1 AgrarOLkG). Das bedeutet, dass die BLE z.B. weder dem fraglichen Käufer noch Dritten Einsicht in die Teile ihrer Akten gewähren wird, die Sie als schutzbedürftig bezeichnet haben. So kennt zwar die BLE Ihre Identität, hält aber alle Teile der Akte, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen, unter Verschluss.

Allerdings kann die Geheimhaltung dazu führen, dass der fragliche Käufer sich nicht mehr angemessen gegen die Vorwürfe verteidigen kann, die gegen ihn erhoben werden. Auch in einem solchen Fall legt die BLE die Akte jedoch nicht gegen Ihren Willen gegenüber dem Käufer offen. Vielmehr wird die BLE Sie in einer solchen Situation kontaktieren und Sie bitten, sich innerhalb einer angemessenen Frist darüber zu erklären, ob die vertraulichen Informationen nicht doch gegenüber dem Käufer offengelegt werden können, damit das Verfahren fortgesetzt werden kann. Stimmen Sie der Offenlegung nicht zu, stellt die BLE das Verfahren ein (§ 26 Abs. 2 AgrarOLkG). Die BLE wird also in keinem Fall Informationen, die Sie als schutzbedürftig erklärt haben, gegen Ihren Willen offenlegen.

Um sich zu beschweren, können Sie z.B. unser Onlineformular nutzen.

Onlineformular für Beschwerden

Beschwerden können natürlich auch per Post, Fax, E-Mail oder telefonisch abgegeben werden. Egal welchen Weg Sie nutzen möchten, geben Sie bitte an, ob und ggf. welche der Informationen, die Sie uns mitteilen, vertraulich zu behandeln sind.

Aktuelles

Das Verbot unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette – Tätigkeitsbericht der Durchsetzungsbehörde für das Jahr 2023

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