Während die betroffene Molkerei ihre Landwirte für angelieferte Milch innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen entlohnte, zahlte die EDEKA Zentralhandelsgesellschaft mbH ihrer Lieferantin den Kaufpreis für frische Milch- und Sahneprodukte erst nach mehr als 49 Tagen. Die BLE hat festgestellt, dass der erzeugergetragenen Molkerei durch die notwendige Zwischenfinanzierung Kosten entstanden und so die Erlöse geschmälert wurden, die sie als Milchgeld an ihre Landwirte weitergeben konnte. Weiterlesen: UTP: BLE untersagt EDEKA zu lange Zahlungsziele …