Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

FAQ's zu Benchmarking und Partnerschaften

61. Was ist das "Länder-Benchmarking"?

Ein von der Kommission betriebenes Benchmarking-System klassifiziert Länder oder Teile von Ländern in drei Kategorien (hohes, normales und geringes Risiko), je nachdem, wie hoch das Risiko ist, in diesen Ländern Rohstoffe zu produzieren, die nicht entwaldungsfrei sind.

Die Kriterien für die Bewertung des Risikostatus von Ländern oder Teilen von Ländern sind in Artikel 29 der Verordnung festgelegt. In Artikel 29 Absatz 2 wird die Kommission beauftragt, ein System zu entwickeln und die Liste der Länder oder Teile davon spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung zu veröffentlichen, wenn die wichtigsten Verpflichtungen der Verordnung in Kraft treten. Es wird auf einer objektiven und transparenten Bewertungsanalyse quantitativer und qualitativer Kriterien beruhen, welche die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und international anerkannte Quellen und vor Ort überprüfte Informationen berücksichtigt.

62. Was ist die Methodik?

Die Methoden werden derzeit von der Kommission entwickelt und sollen auf künftigen Sitzungen der Multi-Stakeholder-Plattform für Entwaldung und anderen einschlägigen Sitzungen vorgestellt werden.

63. Welchen Beitrag können die Stakeholder leisten?

Wie können die Erzeugerländer und andere Interessenträger in den Benchmarking-Prozess einbezogen werden und wie werden die von den Erzeugerländern und anderen Interessenträgern gelieferten Informationen bewertet, überprüft und genutzt?

Die Kommission ist gemäß Artikel 29 Absatz 5 verpflichtet, einen spezifischen Dialog mit allen Ländern zu führen, die als Hochrisikoländer eingestuft sind oder einzustufen drohen, mit dem Ziel, ihr Risikoniveau zu senken. Dieser Dialog bietet den Partnerländern die Möglichkeit, zusätzliche relevante Informationen zu liefern und in engem Kontakt mit der EU zusammenzuarbeiten, bevor die Einstufung abgeschlossen ist.

64. Können die Länder der Kommission relevante Daten übermitteln?

Können Länder Daten, die sie für die Umsetzung dieser Verordnung als relevant erachten (zum Beispiel Daten über Entwaldungs- und Waldschädigungsraten), an die Kommission übermitteln? Wenn ja, können sie dies außerhalb des spezifischen, in Artikel 29 Abs. 5 vorgesehenen Dialograhmens tun?

Wenngleich diese Verordnung Drittländer nicht zur Weitergabe von relevanten Daten an die EU verpflichtet, können Länder, die solche Daten mit der EU austauschen möchten, dies jederzeit nach Inkrafttreten der Verordnung tun. Sie können dies unabhängig davon tun, ob das jeweilige Land einen spezifischen Dialog mit der EU führt, zum Beispiel gemäß Artikel 29 Abs. 5 dieser Verordnung über das Benchmarking oder in einem anderen Kontext.

65. Werden Legalitätsrisiken berücksichtigt?

Wird das Benchmarking sowohl Legalitätsrisiken als auch Entwaldung und Waldschädigung berücksichtigen? Wie werden die Rechtsvorschriften und die Forstpolitik der Erzeugerländer, insbesondere in Bezug auf "legale Entwaldung", während des Benchmarking-Prozesses bewertet/ berücksichtigt?

Die Liste der Kriterien ist in Artikel 29 der Verordnung beschrieben. Die Bewertung der Kommission erfolgt auf der Grundlage einer objektiven und transparenten Bewertungsanalyse, basierend auf den in Artikel 29 Abs. 3 und Abs. 4 der Verordnung definierten Kriterien. Die relevanten quantitativen Kriterien sind: (a) Rate der Entwaldung und Waldschädigung, (b) Rate der Ausweitung der landwirtschaftlichen Nutzfläche für die entsprechenden Rohstoffe und (c) Trends in der Erzeugung der entsprechenden Rohstoffe und Erzeugnisse.

Wie in der Verordnung vorgesehen, können bei der Bewertung auch weitere Kriterien berücksichtigt werden, darunter (a) von Regierungen und Dritten (Nichtregierungsorganisationen (NGOs, der Industrie) bereitgestellte Informationen; (b) Abkommen und andere Instrumente zwischen dem betreffenden Land und der Europäischen Union und/oder ihren Mitgliedstaaten, die sich mit Entwaldung und Waldschädigung befassen; (c) das Vorliegen von nationalen Gesetzen zur Bekämpfung von Entwaldung und Waldschädigung und deren Durchsetzung; (d) die Verfügbarkeit von transparenten Daten in dem betreffenden Land; (e) gegebenenfalls das Vorhandensein, die Einhaltung bzw. die wirksame Durchsetzung von Gesetzen zum Schutz der Rechte indigener Bevölkerungsgruppen und (g) internationaler Sanktionen, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen oder dem Rat der Europäischen Union gegen die Ein- oder Ausfuhr der entsprechenden Rohstoffe und Erzeugnisse verhängt wurden; etc.

66. Welche Unterstützung erhalten die Erzeugerländer und Kleinbauern?

Wie werden Erzeugerländer und Kleinbauern bei der Herstellung von Erzeugnissen im Einklang mit der Verordnung unterstützt? Wie können wir sicherstellen, dass Kleinbauern nicht von den Lieferketten ausgeschlossen werden?

Die EU und ihre Mitgliedstaaten engagieren sich verstärkt in Partnerländern, sowohl Verbraucher- als auch Erzeugerländer, um gemeinsam durch eine globale Team-Europe-Initiative für entwaldungsfreie Wertschöpfungsketten gegen Entwaldung und Waldschädigung vorzugehen. Partnerschaften und Kooperationsmechanismen im Rahmen der TEI werden die Länder bei der Bekämpfung der Entwaldung und Waldschädigung unterstützen, wo ein spezifischer Bedarf festgestellt wurde und wo eine Nachfrage nach Zusammenarbeit besteht – zum Beispiel, um Kleinbauern und Unternehmen dabei zu helfen, mit ausschließlich entwaldungsfreien Lieferketten zu arbeiten. Die Kommission hat bereits Projekte zur Verbreitung von Informationen, zur Sensibilisierung und zur Klärung technischer Fragen durch Workshops für Kleinbauern in den am stärksten betroffenen Drittländern aufgenommen.

Mehr dazu unter Möglichkeiten für Kleinbauern in der EUDR

67. Was sind die verschiedenen Elemente der Team Europe-Initiative (TEI)?

Wie ist das Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Elementen der TEI-Initiative: dem Hub, dem Projekt „Nachhaltige Landwirtschaft für Waldökosysteme“ (SAFE), den in diesem Zusammenhang geplanten FPI-Projekten und-Einrichtungen, aber auch denjenigen, die in einem breiteren Kontext, beispielsweise auf regionaler Ebene, von Bedeutung sind? Wie werden Überschneidungen vermieden?

Dieser Hub der Team Europe-Initiative (TEI) (kurz: „Zero Deforestation Hub“ = Zentrum für Null-Entwaldung) wird den Partnerländern Informationen über entwaldungsfreie Wertschöpfungsketten bereitstellen bzw. als Ansprechpartner zu diesem Thema zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird im Rahmen des Hubs das entsprechende Wissensmanagement betrieben, um entsprechende bereits bestehende Projekte der EU und der Mitgliedstaaten mit künftigen Aktivitäten, die den Zielen der TEI gewidmet sind, zu koordinieren. Damit wird sichergestellt, dass die verschiedenen Team Europe-Aktivitäten zu entwaldungsfreien Wertschöpfungsketten in den Erzeugerländern besser abgestimmt, Lücken identifiziert und Redundanzen vermieden werden können.

Das Projekt Nachhaltige Landwirtschaft für Waldökosysteme (SAFE) ist die wichtigste Säule der Kooperation im Rahmen der TEI. Das SAFE-Projekt wird derzeit in Brasilien, Ecuador, Indonesien und Sambia umgesetzt. Im Jahr 2024 werden weitere Länderkomponenten in Vietnam und der Demokratischen Republik Kongo hinzukommen. Das SAFE-Projekt wird durch die anstehenden finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten auf weitere Länder ausgeweitet werden.

Die Technische Fazilität für entwaldungsfreie Wertschöpfungsketten wird ein flexibles und bedarfsorientiertes Instrument sein, um die Erzeugerländer mit Fachwissen zu technischen Anforderungen wie Geolokalisierung, Kartierung der Landnutzung und Rückverfolgbarkeit zu unterstützen, mit besonderem Schwerpunkt auf Kleinbauern. Diese Aktivitäten werden in enger Zusammenarbeit mit den EU-Delegationen koordiniert und mit bereits bestehenden Projekten sowie dem SAFE-Projekt abgestimmt, um Synergien zu schaffen und Überschneidungen zu vermeiden.

68. In welcher Beziehung steht die Team Europe-Initiative zur CSDDD?

Vor dem Hintergrund des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD, Corporate Sustainability Due Diligence Directive), wird der TEI-Hub eng mit dem künftigen EU-
Helpdesk für die CSDDD zusammenarbeiten, insbesondere in Bezug auf die landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten und Kleinbauern, die sowohl von der EUDR als auch von der CSDDD betroffen sind.

69. Wie können wir das Risiko eines falschen “Hochrisiko-Benchmarkings” mindern?

Wie können wir das Risiko mindern, dass Marktteilnehmer bestimmte Lieferketten oder bestimmte Erzeugerländer/-regionen meiden, die im Benchmarking als „hohes Risiko“ eingestuft werden?

Marktteilnehmer, die Rohstoffe aus Normal- und Hochrisikoländern oder Teilen von solchen Ländern beziehen, unterliegen denselben normalen Sorgfaltspflichten. Der einzige Unterschied besteht darin, dass Lieferungen aus Hochrisikoländern von den zuständigen Behörden stärker kontrolliert werden (9 % der Marktteilnehmer, die Rohstoffe aus Hochrisikogebieten beziehen). In diesem Sinne sind drastische Änderungen der Lieferketten weder gerechtfertigt noch zu erwarten. Darüber hinaus wird die Einstufung als Hochrisikoland einen spezifischen Dialog mit der Kommission nach sich ziehen, um gemeinsam die Ursachen der Entwaldung und Waldschädigung zu bekämpfen und das Risiko zu verringern.

70. Wie wird die EU für Transparenz sorgen?

Der Prozess, der zum Benchmarking-System führt, wird transparent sein. Im Rahmen der Multi-Stakeholder-Plattform gegen Entwaldung, an der neben den 27 EU-Mitgliedstaaten auch viele Drittländer beteiligt sind, werden regelmäßige Aktualisierungen und Konsultationen zur Benchmarking-Methode stattfinden. Die Kommission wird aktuelle Informationen zum verfolgten Ansatz und zur verwendeten Methode bereitstellen.

Darüber hinaus wird die Kommission gemäß ihren Verpflichtungen aus der Verordnung mit allen Ländern, die als Hochrisikoländer klassifiziert sind bzw. Gefahr laufen, als solche klassifiziert zu werden, (bevor sie die Klassifizierung vornimmt) in einen spezifischen Dialog treten, um deren Risikoniveau zu verringern. So wird gewährleistet, dass der Risikostatus nicht unerwartet bekanntgegeben wird und tiefergehende Diskussionen geführt werden können. Dieser Dialog bietet Erzeugerländern die Möglichkeit, zusätzliche relevante Informationen bereitzustellen.

FAQs zu Unterstützung der Umsetzung