Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

FAQ's zu Unterstützung der Umsetzung

71. Was ist das Informationssystem und das "Single Window der EU"?

Das Informationssystem (IS) ist das IT-System, das die Sorgfaltserklärungen enthält, die von Marktteilnehmern und Händlern zur Einhaltung der Anforderungen der Verordnung abgegeben werden. Das Informationssystem wird mit dem Geltungsbeginn der Verordnung betriebsbereit sein und den Nutzern die in Artikel 32 Absatz 2 der Verordnung aufgeführten Funktionen bieten.

Die Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll (EU Single Window Environment for Customs, EU SWE-C) ist ein Rahmenwerk, das die Interoperabilität zwischen IT-Systemen des Zolls und nicht zollrelevanten Systemen, wie dem Informationssystem gemäß Artikel 33 der Verordnung ermöglicht. Die zentrale Komponente von EU SWE-C, das so genannte EU-CSW-CERTEX-System, wird das Informationssystem mit den nationalen IT-Systemen des Zolls verbinden und die gemeinsame Nutzung und Verarbeitung von Daten ermöglichen, welche die Marktteilnehmer den Zoll- und Nichtzollbehörden übermitteln. Das Single Window wird somit den Informationsaustausch in Echtzeit und die digitale Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden und den für die Durchsetzung der nichtzollrechtlichen Formalitäten zuständigen Behörden, auch im Bereich des Umweltschutzes, gewährleisten.

72. Welche Datenschutzmaßnahmen werden getroffen?

Das Informationssystem und in der Folge seine Verknüpfung mit der Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll werden mit den einschlägigen und geltenden Datenschutzbestimmungen in Einklang gebracht.

Im Einklang mit der Politik des offenen Datenzugangs der Union gewährt die Kommission der breiten Öffentlichkeit Zugang zu den vollständigen anonymisierten Datensätzen des Informationssystems in einem offenen Format, das maschinenlesbar ist und Interoperabilität, Wiederverwendung und Zugänglichkeit gewährleistet.

73. Wie können sich Marktteilnehmer und Händler registrieren?

Welche ID-Nummer/ Unternehmensregistrierungsnummer können Marktteilnehmer und Händler für das IS verwenden? Wie sollten sich inländische Marktteilnehmer/Händler, die keine EORI-Nummer und möglicherweise keine Umsatzsteuernummern haben, für das IS registrieren?

Marktteilnehmer, die entsprechende Rohstoffe und Erzeugnisse einführen oder ausführen müssen bei der Registrierung im TRACES.NT ihre Economic Operators Registration and Identification-Nummer (EORI, Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Marktteilnehmer) angeben. Inländische Marktteilnehmer/ Händler, die keine EORI-Nummer haben, können sich über eine der anderen von TRACES unterstützten Identifikationsnummern wie Umsatzsteuernummer, nationale Unternehmensnummer oder steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) registrieren.

74. Kann das System häufig verwendete Daten speichern?

Wird es möglich sein, häufig verwendete Daten (z. B. die Hauptlieferanten eines Marktteilnehmers/Händlers) im IS zu „speichern“, sodass sie einfach automatisch ausgefüllt werden können und nicht für jede neue Sorgfaltserklärung neu eingegeben werden müssen?

Derzeit verfügt das Informationssystem noch nicht über eine solche Funktion. Es wird dennoch möglich sein, bereits eingereichte Sorgfaltserklärungen zu duplizieren und so den Zeitaufwand für das Ausfüllen einer neuen Erklärung zu verringern. Es obliegt der Verantwortung der Marktteilnehmer und Händler, die notwendigen Änderungen in der duplizierten Erklärung vorzunehmen, um die Konformität zu gewährleisten. Darüber hinaus steht eine „Import“-Schaltfläche zur Verfügung, mit der die Wirtschaftsbeteiligten die Informationen über den Standort der Erzeugung aus einer vordefinierten Datei (Format GeoJSon) importieren können.

75. Kann das System Landwirten dabei helfen, im Rahmen der Geolokalisierung ihren Standort zu ermitteln?

Nein, das Informationssystem dient als Repositorium für die von Marktteilnehmern und Händlern gemäß Art. 4 Abs. 2 und Art. 5 Abs. 1 der Verordnung eingereichten Sorgfaltserklärungen. Daher stellt es keine Software oder Tools zur Ermittlung von Koordinaten für die Geolokalisierung zur Verfügung.

76. Kann eine Sorgfaltserklärung geändert werden?

Eine Stornierung oder Änderung der eingereichten Sorgfaltserklärung ist innerhalb von 72 Stunden nach Bereitstellung der Referenznummer für die Sorgfaltserklärung durch das System möglich. Eine Stornierung oder Änderung ist nicht möglich, wenn die Referenznummer für die Sorgfaltserklärung bereits in einer Zollanmeldung oder in einer anderen Sorgfaltserklärung verwendet wurde oder wenn das entsprechende Erzeugnis bereits auf dem Markt in Verkehr gebracht oder bereitgestellt oder aus diesem ausgeführt wurde.

FAQs zum Zeitplan