Leitlinien der EU-Kommission zur EUDR
Im Oktober 2024 hat die EU-Kommission neben einer neuen Version der FAQ auch einen ersten Leitfaden zur Anwendung der Verordnung (engl. guidance-document) veröffentlicht. Diese Hilfestellung enthält zunächst nähere Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Verordnung. Zudem bieten die Leitlinien Beispielszenarien für unterschiedliche Branchen.
In Anhang I finden sich ausführliche Szenarien für einzelne Branchen und Produkte.
Anhang II zeigt tabellarisch Beispiele für zusammengesetzte Produkte und wie Sie für solche Produkte EUDR-konform handeln können.
Das gesamte Dokument inklusive der Anhänge steht Ihnen unten als PDF zum Herunterladen bereit – im englischen Original sowie in der deutschen, informellen Übersetzung.
Informelle Übersetzung der englischen Originalversion, die am 2.10.2024 durch die EU-Kommission veröffentlicht wurde und im Anschluss durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in die deutsche Sprache übersetzt wurde. Die BLE übernimmt keine Verantwortung für mögliche Übersetzungsfehler. Bei textlichen Unklarheiten verwenden Sie bitte die englische Originalversion.
1. Begriffsbestimmungen: "Inverkehrbringen", "Bereitstellen auf dem Markt" und "Ausfuhr"
2. Begriffsbestimmung: "Marktteilnehmer"
3. Datum des Inkrafttretens und Zeitrahmen für die Anwendung
4. Sorgfaltspflicht und Begriffsbestimmung: "Vernachlässigbares Risiko"
5. Erläuterung: "Lieferkettenkomplexität"
8. Regelmäßige Handhabung einer Sorgfaltspflichtenregelung
9. Zusammengesetzte Erzeugnisse
11. Landwirtschaftliche Nutzung
Anhang I: Ausgewählte Szenarien (PDF, 68 KB, Nicht barrierefrei)
Anhang II: Zusammengesetzte Erzeugnisse (PDF, 45 KB, Nicht barrierefrei)