Import/Export: EUDR bei der Zollanmeldung
Wer Handelswaren für die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in die Europäische Union (EU) bringen will oder aus der EU exportieren möchte, muss diese grundsätzlich beim Zoll anmelden. Jede Ware erhält dabei eine eindeutige Zolltarifnummer. Vergeben wird diese Nummer im "EZT", dem Elektronischen Zolltarif. Anhand der Zolltarifnummer, die auch Warennummer genannt wird, lässt sich erkennen, ob eine Ware mit Zöllen belegt ist.
Gemäß der EUDR (Art. 3 Buchstabe c) darf ein in Anhang I der Verordnung aufgeführtes Produkt ohne Vorlage einer Sorgfaltserklärung nicht importiert oder ausgeführt werden. Diese Sorgfaltserklärung wird im EU-Informationssystem abgegeben und dabei erhalten Marktbeteiligte eine Referenznummer.
Bei der Zollanmeldung EUDR-relevanter Waren müssen Referenznummer und Zolltarifnummer inklusive passender Unterlagencodierung angegeben werden. Nur bei vollständiger Angabe dieser Daten wird der Import/Export erlaubt.
Was ist eine Unterlagencodierung?
Bei der Unterlagencodierung handelt es sich um einen Code, der bei der Zollanmeldung angegeben wird, um deutlich zu machen, dass Unterlagen als Nachweis für die gehandelte Ware vorliegen. Ob und welche Unterlagencodierung für eine Ware verpflichtend anzugeben ist, zeigt der EZT. Im Falle EUDR-relevanter Ware sind vierstellige TARIC-Codes anzugeben.
Neue TARIC-Codes für die EUDR
Der integrierte Zolltarif der EU heißt TARIC und ist Bestandteil der Zolltarifnummer. Werden EUDR-relevante Erzeugnisse importiert oder ausgeführt, ist jedoch allein anhand des ohnehin vorhandenen TARIC noch nicht ersichtlich, ob für sie eine Sorgfaltserklärung vorliegt oder nicht.
Darum hat die EU-Kommission aufgrund der EUDR neue TARIC-Codes veröffentlicht, die es dem Zoll ermöglichen, schnell zu erkennen, ob ein relevantes Produkt EUDR-konform ist oder nicht:
- Der TARIC-Dokumentencode C716 beispielsweise belegt, dass eine Sorgfaltserklärung vorliegt und die Ware in Verkehr gebracht werden darf.
- Verschiedene Y-Codes beinhalten Angaben für Ausnahmeregelungen, darunter für KMU-Marktteilnehmer, für den Übergangszeitraum, für die HS-Codes, die mit einem "ex" in Anhang I EUDR gekennzeichnet sind und für Waren, die aus Material hergestellt sind, das seinen Lebenszyklus bereits abgeschlossen hat.
Das vollständige Dokument der TARIC-Daten für die Verordnung (EU) 2023/1115 über Entwaldung und Waldschädigung finden Sie unten in informeller deutscher Übersetzung zum Download. Es erläutert die neuen TARIC-Codierungen für die EUDR zur Zollanmeldung für die Ein- und Ausfuhr in oder aus der EU.
Wo ist der TARIC-Code?
Beispiel Kleiderbügel: Gemäß Anhang I EUDR besitzen Kleiderbügel der Unterordnung "andere Waren aus Holz" die Zolltarifnummer:
4421 10 00 00 0
Diese Nummer setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, die eine eindeutige Kategorisierung der Ware ermöglichen:
- Die ersten sechs Ziffern sind die des Harmonisierten Systems (HS), das weltweit gültig ist.
- Zusammen mit den zwei darauffolgenden Ziffern wird die Unterposition der Kombinierten Nomenklatur der EU gebildet. Hinter diesem Achtsteller verbergen sich EU-spezifische Unterteilungen der Ware und der Drittlands-Zollsatz.
- Der TARIC umfasst noch zwei weitere Ziffern. Als Zehnsteller kann dieser Code weitere verschlüsselte Maßnahmen kennzeichnen. Sind keine ergriffen, besteht der TARIC aus zwei Nullen.
- Die elfte Ziffer zeigt nationale Maßnahmen an.
Der Kleiderbügel aus Holz ist ein relevantes Produkt im Sinne der EUDR. Das geht auch aus den Angaben im EZT hervor (Hinweis: Beachten Sie, dass dies vom Anwendungsbeginn der Verordnung abhängt und diese Angabe noch rechtzeitig realisiert wird). Wenn für diese Ware eine Sorgfaltserklärung vorliegt, muss neben der vollständigen Zolltarifnummer ab Anwendungsbeginn der Verordnung zusätzlich der TARIC-Code C716 bei der Zollanmeldung angegeben werden. Bei der Abgabe der Zollanmeldung finden sich für jede dieser und weiterer Angaben (zum Beispiel Bezeichnung der Ware) einzelne Eintragungsfelder.
Welche Unterschiede müssen Marktteilnehmer zwischen Import und Export beachten?
Die Angabe einer Unterlagencodierung und der dazugehörigen Unterlagennummer ist für den Import und Export gleichermaßen verpflichtend. Hier bestehen keine Unterschiede.
Weitere Informationen und Hilfe
Näheres zum Thema Import/Export bieten die FAQ der EU-Kommission zur Verordnung. Wir weisen insbesondere auf die Fragen Nr. 1.2., 2.9., 2.10., 3.7. hin sowie jene der Kapitel 5 und 7.
Für eine verbindliche Zolltarifauskunft sind die jeweiligen Zollbehörden zuständig. Nähere Informationen finden Sie unter www.zoll.de.
Informationen der EU zum Thema Zoll finden Sie hier.